Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen
sowie die Abänderung der Zivilprozessordnung, der Strafprozess-Ordnung, des Vermittleramtsgesetzes sowie des Gewerbegesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 16. November 2004
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Mediation in Zivilrechtssachen sowie die Abänderung der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung, des Vermittleramtsgesetzes und des Gewerbegesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 17. September 2004 die oben bezeichnete Gesetzesvorlage in erster Lesung beraten. In der Eintretensdebatte wurde einhellig die Bedeutung der gesetzlichen Regelung der Mediation in Zivilrechtssachen betont und die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten war somit unbestritten. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zur Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.