Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz; FernFinG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 23. November 2004
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz; FernFinG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 21. Oktober 2004 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (Fern-Finanzdienstleistungsgesetz; FernFinG) beraten. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zur Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Oktobersitzung hat gezeigt, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten war.