Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2004 / 133
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Ein­lei­tung
I.Erläu­te­rungen
Zu Art. 3 - Ein­schrän­kung des Geltungsbereichs
Zu Art. 5 - Vertriebsinformation
Zu Art. 10 - Aus­nahmen vom Rücktrittsrecht
Zu Art. 15 - Inkrafttreten
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Fern-Finanzdienstleistungsgesetz
2.Abän­de­rung Fernabsatzgesetz
3.Abän­de­rung Konsumentenschutzgesetz
4.Abän­de­rung Versicherungsvertragsgesetz
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über  den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz; FernFinG) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 23. November 2004
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz; FernFinG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
I.Erläuterungen
In seiner Sitzung vom 21. Oktober 2004 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen (Fern-Finanzdienstleistungsgesetz; FernFinG) beraten. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zur Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Oktobersitzung hat gezeigt, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten war.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2005 / 039
2005 / 038
2005 / 037
2005 / 036
Landtagssitzungen
15. Dezember 2004
Stichwörter
EG-Richt­linie 2002/65/EG (Fern­ab­satz von Finanzdienstleistungen)
Fern­ab­satz von Finanzdienstleistungen
Fern-Finanz­dienst­lei­stungs-Gesetz, FernFinG
Finanz­dienst­lei­stungen, Fernabsatz
Kon­su­men­ten­schutz, Fern­ab­satz von Finanzdienstleistungen