Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Aufhebung des Zins- und Wuchergesetzes aufgeworfenen Fragen
2
Vaduz, 13. April 2004
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (ADHBG), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Aufhebung des Zins- und Wuchergesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 11. März 2004 hat der Hohe Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches (ADHGB), des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie die Aufhebung des Zins- und Wuchergesetzes in erster Lesung (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 3. Februar 2004, Nr. 6/2004) beraten. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zur Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
3
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Märzsitzung hat gezeigt, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage unbestritten war.