Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend
1) die Beschlüsse Nr. 12/2004 und Nr. 13/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Verordnung (EG) Nr. 91/2003 vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs, sowie Verordnung (EG Nr. 1192/2003 vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs) und 2) die Änderung des Statistikgesetzes
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Gegenstand des vorliegenden Bericht und Antrags der Regierung an den Landtag ist die Übernahme von zwei Verordnungen in das EWR-Abkommen sowie die damit zusammenhängende Abänderung des Statistikgesetzes. Es handelt sich um die Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs und die Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der genannten Verordnung (EG) Nr. 91/2003.
Gemäss den Beschlüssen Nr. 12/2004 und 13/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 6. Februar 2004 ist Liechtenstein zu einer reduzierten statistischen Erhebung des Eisenbahnverkehrs verpflichtet, denn die Anhänge A, C, E, F, J, K der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 sind für Liechtenstein nicht relevant.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ergänzt den Anhang des Statistikgesetzes mit dem Punkt "Transportstatistik". Damit erhält die Regierung die Kompetenz, die Erstellung einer Transportstatistik anzuordnen.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 13. April 2004
RA 2004/841-9421
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu den Beschlüssen Nr. 12/2004 und 13/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 6. Februar 2004 sowie zur Änderung des Statistikgesetzes zu unterbreiten.
Am 6. Februar 2004 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Statistik des Eisenbahnverkehrs und die Verordnung (EG) Nr. 1192/2003 der Kommission vom 3. Juli 2003 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Statistik des Eisenbahnverkehrs in das EWR-Abkommen zu übernehmen.