Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
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Im Hinblick auf die Neuausrichtung der Wohnbauförderung hat die Regierung dem Landtag im Jahre 1992 eine Vorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Förderung des preiswerten Wohnungsbaues unterbreitet. Die Vorlage wurde im Anschluss an eine intensive Behandlung in einer Landtagskommission vom Landtag verabschiedet, anlässlich einer Volksabstimmung im Februar 2000 aber deutlich abgelehnt. In der Folge wurden in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Liechtensteinischen Ingenieur- und Architektenvereinigung, des damaligen Referendumskomitees, der Banken und der Revisionsgesellschaft Grundsätze für die künftige Wohnbauförderung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Volksabstimmung erarbeitet. Die beiliegende Regierungsvorlage orientiert sich an diesen von der Regierung genehmigten Grundsätzen und enthält unter anderem folgende wesentlichen Änderungen gegenüber dem heutigen Recht: Die Kommission für Wohnbauförderung wird abgeschafft. Anstelle dieser Kommission entscheidet künftig das Amt für Wohnungswesen über die Ausrichtung der Förderungsbeiträge. Es wird vom Kubikmeter- auf das Quadratmetersystem gewechselt sowie eine minimale und maximale Nettowohnfläche festgelegt. Die Anlagekostenbegrenzung und die Subvention für verdichtete Überbauungen werden abgeschafft. Gemäss Regierungsvorlage sollen künftig nur noch Darlehen ausgerichtet werden, wobei für Objekte in verdichteter Überbauung höhere Darlehen vorgesehen sind. Die Kontrollvorschriften werden anderseits auf das unbedingt Notwendige beschränkt. Die Eigenverantwortung der Förderungsnehmer und der Banken wird dadurch stärker gefördert. Beschwerden gegen Entscheidungen des Amtes für Wohnungswesen werden nicht mehr von der Regierung sondern von der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten bearbeitet. Im Rahmen einer breiten Vernehmlassung wurde die Neuausrichtung der Wohnbauförderung in praktisch allen Stellungnahmen begrüsst.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstelle
Amt für Wohnungswesen
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Regierung geht davon aus, dass die im Rahmen der Wohnbauförderung jährlich vorzusehenden Mittel mit dieser Gesetzesrevision in etwa gleich hoch bleiben werden wie bisher. Statt Subventionen für verdichtetes Bauen werden künftig aber nur noch rückzahlbare Darlehen gewährt. Aufgrund der Reduktion der Kontrollvorschriften kann zukünftig eine Stelle beim Amt für Wohnungswesen eingespart werden.
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Vaduz, 20. April 2004
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über die Abänderung des Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaues und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes zu unterbreiten.
Im Hinblick auf die Neuausrichtung der Wohnbauförderung (Preiswerter Wohnungsbau) und die Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der Erfahrungen in den zurückliegenden Jahren sowie den in der Praxis festgestellten Mängeln hat die Regierung im Jahre 1992 dem Landtag eine Vorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Förderung des preiswerten Wohnungsbaues unterbreitet. Die Regierungsvorlage wurde in der Folge von einer Landtagskommission in 30 Sitzungen überarbeitet. Der Landtag hat die abgeänderte Gesetzesvorlage in seiner öffentlichen Sitzung vom 21. Oktober 1999 verabschiedet. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen.
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Anlässlich der Volksabstimmung vom 25./27. Februar 2000 haben die Stimmberechtigten in Liechtenstein das vom Landtag am 21. Oktober 1999 verabschiedete Gesetz über die Förderung des preiswerten Wohnungsbaues deutlich abgelehnt. In der Folge haben die Liechtensteinische Ingenieur- und Architektenvereinigung sowie das Referendumskomitee auf Einladung der Regierung eine gemeinsame Stellungnahme im Hinblick auf mögliche Abänderungen des geltenden Wohnbauförderungsrechts erarbeitet. Grossenteils widersprachen die in dieser Stellungnahme gemachten Vorschläge (vor allem in Bezug auf die Anlagekosten und die Wohnungsgrössen) der von Landtag und Regierung mit ihrer Vorlage verfolgten Förderung des "preiswerten" Wohnungsbaues. Andererseits trugen diese Vorschläge auch nicht den von der externen Revisionsstelle vorgetragenen Bedenken in Bezug auf die Überschuldung der Wohnbauförderungsnehmer Rechnung.
Vor Einleitung einer neuerlichen Überarbeitung des Wohnbauförderungsrechts hat die Regierung im Februar 2002 eine Arbeitsgruppe bestellt und dieser den Auftrag erteilt, sich vorerst mit verschiedenen grundsätzlichen Fragen in Bezug auf die Neugestaltung des Wohnbauförderungsrechts zu befassen und zuhanden der Regierung eine Stellungnahme abzugeben. Der Arbeitsgruppe gehörten Vertreter der Regierung, des Amtes für Wohnungswesen, der Finanzkontrolle, der Liechtensteinischen Landesbank AG, des Referendumskomitees, der Liechtensteinischen Ingenieur- und Architektenvereinigung sowie der Ostschweizerischen Treuhandgesellschaft an.