Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
zur Schaffung eines Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht sowie zur Abänderung der Landesverfassung und der entsprechenden Spezialgesetze aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 25. Mai 2004
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht sowie zur Abänderung der Landesverfassung und der entsprechenden Spezialgesetze aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 11. März 2004 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht sowie zur Abänderung [der Landesverfassung und] der entsprechenden Spezialgesetze in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 10. Februar 2004, Nr. 9/2004). Die Vorlage zur Schaffung einer integrierten Finanzmarktaufsicht (FMA) wurde einhellig begrüsst. Die grundlegenden Anliegen der FMA, wie sie im Bericht und Antrag dargelegt sind, wurden gutgeheissen. Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
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In der Eintretensdebatte sind einige allgemeine Punkte der Vorlage ausführlich diskutiert worden. Auf diese Fragen wird zunächst nachstehend im Detail eingegangen. Die zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlagen aufgeworfenen Fragen werden dann, sofern dies nicht schon anlässlich der 1. Lesung geschehen ist, im Folgenden unter Ziff. 1.2 beantwortet.