Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2004 / 62
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Vor­be­mer­kung
2.Brief­liche Stimm­ab­gabe durch eine Ver­tre­terin / einen Vertreter
3.Brief­liche Stimm­ab­gabe vor einem Todesfall
4.Zu den über­ar­bei­teten Bestimmungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung  der Vorlage
betreffend die Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VRG) aufgeworfenen Fragen
 
2
Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
Betroffene Amtsstellen
Regierungskanzlei
3
Vaduz, 17. August 2004
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VRG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Vorbemerkung
In der Landtagssitzung vom 18. Juni 2004 wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (VRG) (Nr. 43/2004) Fragen aufgeworfen, welche nachfolgend beantwortet werden.
LR-Systematik
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16
LGBl-Nummern
2004 / 235
Landtagssitzungen
15. September 2004
Stichwörter
Brief­wahl­recht
Poli­ti­sche Rechte, Briefwahlrecht
Volks­rech­te­ge­setz, VRG, Abän­de­rung, Briefwahlrecht
Wahl­recht, briefliches