Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2004 / 73
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme zu den auf­ge­wor­fenen Fragen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung (Opferschutz) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 24. August 2004
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung (Opferschutz) zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 14. April 2004 die oben bezeichnete Gesetzesvorlage in erster Lesung beraten. In der Eintretensdebatte wurde einhellig die Bedeutung der vorgeschlagenen Revision des Strafprozessrechtes betont und die Regierungsvorlage begrüsst. Das Eintreten war somit unbestritten und die Regierung hat gerne zur Kenntnis genommen, dass im Landtag die Ausführlichkeit des Berichtes und die hohe Qualität der Vorlage sowie die professionelle Bearbeitung der sensiblen Thematik "Opferschutz" mehrfach hervorgehoben wurde.
Wohl aus diesem Grund wurden zum Grossteil der Bestimmungen der Regierungsvorlage keine Fragen gestellt. Die Diskussion beschränkte sich im Wesentlichen auf den Bereich der ärztlichen Entschlagungsrechte.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2004 / 236
Landtagssitzungen
15. September 2004
Stichwörter
Opfer­schutz im Strafverfahren
Straf­pro­zess­ord­nung, StPO, Abänderung
Straf­ver­fahren, Opferschutz