Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2004 / 80
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Richtlinie
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und Per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 110/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft
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Gegenstand der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 ist der rechtliche Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte im Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere in Bezug auf die Informationsgesellschaft.
Die Richtlinie regelt speziell das Vervielfältigungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Verbreitungsrecht sowie den rechtlichen Schutz von Systemen zur Verhinderung unerlaubten Kopierens. Die Richtlinie bezweckt neben der Harmonisierung von Teilen des Urheberrechts auch die EG-weite Erfüllung internationaler Verpflichtungen aufgrund des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger.
Die Richtlinie soll den bestehenden EWR-Gesetzesrahmen für das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte anpassen und ergänzen, um neuen technischen Entwicklungen in der Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen, und Rechtsinhabern und Nutzern gleichermassen Vorteile bringen.
Die technische Entwicklung hat die Möglichkeiten für das geistige Schaffen, die Produktion und die Verwertung vervielfacht und diversifiziert. Wenn auch kein Bedarf an neuen Konzepten für den Schutz des geistigen Eigentums besteht, so sollten die Bestimmungen im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte doch angepasst und ergänzt werden, um den wirtschaftlichen Gegebenheiten in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 31. August 2004
RA 2004/2062-7611
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr.110/2004 vom des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 9. Juli 2004 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Bis zum 22. Dezember 2002 waren für die EU-Länder die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um den in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen nachzukommen.
Landtagssitzungen
20. Oktober 2004
Stichwörter
EG-Richt­linie 2001/29/EG (Har­mo­ni­sie­rung Urheberrecht)
EWR-Aus­schuss-Beschluss Nr. 110/2004 (Har­mo­ni­sie­rung Urheberrecht)
Urhe­ber­recht, Har­mo­ni­sie­rung, EG-Richtlinie
Ver­viel­fäl­ti­gungs­recht