Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2004 / 81
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Vor­be­mer­kung
2.Gleich­be­hand­lung aller Bil­dungs­wege oder Differenzierung
3.Mit wel­chen Abzügen soll die Eigen­lei­stung ermit­telt werden
4.Warum sollen Ent­schei­dungs­kom­pe­tenzen auf die Ver­wal­tungsebene ver­la­gert werden
5.Kon­trolle und Sanktionen
6.Ver­gleich mit der EU und der Schweiz
7.Euro­päi­sche Bildungsprogramme
8.Wei­tere Fragen zu den ein­zelnen Bestimmungen
9.Finan­zi­elle Aus­wir­kungen der Vorlage
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neufassung des Stipendiengesetzes aufgeworfenen Fragen
 
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In dieser Vorlage werden die anlässlich der Eintretensdebatte und der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen beantwortet. Insbesondere wird die Frage beantwortet, weshalb im neuen Stipendiengesetz alle Bildungswege grundsätzlich gleich behandelt werden sollten. Weiter werden die verschiedenen Abzüge erläutert, welche bei der Eigenleistung in Abzug gebracht werden können.
Aufgrund der Anregungen im Landtag ist die Rolle der Stipendienkommission nochmals überprüft worden. Verschiedene Entscheidungskompetenzen wurden aufgrund ihrer bildungspolitischen Bedeutung von der Stipendienkommission an die Regierung verlagert.
Die Vorlage enthält des Weiteren Kurzdarstellungen des europäischen und schweizerischen Stipendienwesens sowie einige vergleichende Aussagen im Verhältnis zu Liechtenstein.
Aufgrund der zahlreichen Anregungen wurden schliesslich verschiedene Bestimmungen überarbeitet und verbessert.
Zuständiges Ressort
Ressort Bildungswesen
Betroffene Amtsstellen
Schulamt
3
Vaduz, 14. September 2004
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Neufassung des Stipendiengesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Vorbemerkung
In der Landtagssitzung vom 14. April 2004 wurden anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage zur Neufassung des Stipendiengesetzes (Nr. 18/2004) verschiedene Fragen aufgeworfen, welche nachfolgend beantwortet werden. Insbesondere wurden bei verschiedenen Artikeln Änderungen angeregt. Die Regierung hat diese Vorschläge teilweise aufgenommen und den Gesetzestext entsprechend überarbeitet.
In dieser Vorlage sollen zunächst die in der Eintretensdebatte diskutierten allgemeinen Punkte erörtert werden (Ziff. 2 bis 7), alsdann jene, die im Rahmen der Detailberatung zu den einzelnen Artikeln diskutiert wurden (Ziff. 8).
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2004 / 262
Landtagssitzungen
20. Oktober 2004
20. Oktober 2004
Stichwörter
Aus­bil­dungs­bei­hilfen, staatliche
Aus­bil­dungs­för­de­rung, Stipendiengesetz
Sti­pen­dien­ge­setz,StipG (Neufassung)