Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2004 / 83
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Ein­lei­tung
2.Erläu­te­rungen zum Übereinkommen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Recht­liche, per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
5.Bedeu­tung des Übe­rein­kom­mens für Liechtenstein
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Stockholmer Übereinkommen vom 22. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe
 
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Das Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe wurde im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) erarbeitet und hat zum Ziel, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor persistenten organischen Schadstoffen (Persistent Organic Pollutants, POPs) zu schützen. Bei den zwölf POPs, welche zurzeit in den Geltungsbereich des Übereinkommens fallen, handelt es sich um acht Pestizide (darunter DDT), zwei Industriechemikalien und zwei Gruppen von unerwünschten Verbrennungs- und Nebenprodukten (polychlorierte Dibenzodioxine und -furane). Das Übereinkommen legt Kontrollmechanismen fest, welche die Produktion und die Verwendung, den Import und den Export, die Emissionen sowie die Entsorgung dieser POPs weltweit regeln. Die POPs können sich nach der Freisetzung via Luft und Wasser, aber auch über die Nahrungskette global ausbreiten. Deshalb gilt es, sie nicht nur in den Industriestaaten zu kontrollieren; dort sind sie schon weitgehend eliminiert. Im Vordergrund steht vielmehr die Reduktion und Eliminierung ihrer Verwendung in den Entwicklungs- und Schwellenländern, wo sie mangels Alternativen - wie im Beispiel des DDT zur Malariabekämpfung - zum Teil noch heute eingesetzt werden. Dies erfordert technische und finanzielle Hilfe sowie die weltweite Solidarität zwischen den Industriestaaten und den Entwicklungs- und Schwellenländern.
Das Übereinkommen wurde am 22. Mai 2001 in Stockholm von 92 Staaten, darunter Liechtenstein, unterzeichnet. Nach Hinterlegung der fünfzigsten Ratifikationsurkunde Anfang diesen Jahres ist es am 17. Mai 2004 in Kraft getreten.
Die finanziellen Auswirkungen beschränken sich auf den jährlichen finanziellen Beitrag an das zukünftige Konventionssekretariat, welcher sich für Liechtenstein voraussichtlich auf rund 200 USD belaufen wird. Für die technische Unterstützung und den Kapazitätsaufbau der Entwicklungs- und Schwellenländer ist als Finanzmechanismus die Globale Umweltfazilität (Global Environment Facility, GEF) vorgesehen. Die Beiträge an den GEF sind freiwilliger Natur.
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Das Stockholmer Übereinkommen ist für die internationale Chemikalienpolitik von herausragender Bedeutung. Es stellt sicher, dass mit vertretbarem Aufwand weltweit erhebliche Verbesserungen zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den gefährlichen POPs erzielt werden. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens setzt Liechtenstein ein klares Signal für die Unterstützung von höheren Umweltstandards auf weltweiter Ebene.
Zuständige Ressorts
Ressort Äusseres, Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Amt für Umweltschutz, Amt für Wald, Natur und Landschaft
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Vaduz, den 21. September 2004
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen vom 22. Mai 2001 über persistente organische Schadstoffe zu unterbreiten.
1.1Ausgangslage
Die so genannten POPs (Persistent Organic Pollutants) sind giftige organische Schadstoffe mit einer aussergewöhnlichen Persistenz. Dies bedeutet, dass sie - einmal in den Kreislauf der Natur gelangt - praktisch nicht abgebaut werden. Sie breiten sich via Luft, Wasser oder Nahrungskette aus und reichern sich dadurch teilweise weitab vom ursprünglichen Freisetzungsort in den biologischen Systemen an, wo sie als Schadstoffe wirken.
Viele POPs haben als Wirk- oder Begleitstoffe eine grosse Bedeutung für die zivilisatorische Entwicklung erhalten. Es handelt sich dabei nicht um eine homogene Gruppe von Produkten. Die zwölf POPs lassen sich im Hinblick auf ihre Entstehung oder Verwendung in drei Klassen einteilen: erstens chlorhaltige Substanzen, die bei der Verbrennung von organischem Material als unerwünschte Nebenprodukte anfallen (vor allem polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane); zweitens Produkte, die als Isolierflüssigkeiten in Transformatoren und Kondensatoren verwendet wurden resp. in verschiedenen Ländern noch immer verwendet werden (polychlorierte Biphenyle), drittens persistente Pestizide. Der
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prominenteste Vertreter unter den letzteren ist DDT. Zwar hat die Entdeckung von DDT weltweit wesentlich zur Eindämmung und Bekämpfung der Malaria beigetragen. Dennoch bestehen heute aus wissenschaftlicher Sicht keine Zweifel mehr, dass die Risiko-Nutzen-Analyse für DDT - wie für alle POPs - dermassen ungünstig ausfällt, dass der Stoff eliminiert oder zumindest im Gebrauch sehr stark eingeschränkt werden muss.
Die forschende chemische Industrie bemüht sich denn auch schon seit den 1960er Jahren um bessere Alternativen. Zudem haben die wohlhabenderen Industriestaaten die Produktion und Verbreitung der POPs längst eingeschränkt oder verboten und die vorhandenen Restbestände weitgehend entsorgt. So hat Liechtenstein auch das von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgehandelte Protokoll vom 24. Juni 1998 zum Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe am 24. Juni 1998 unterzeichnet und am 23. Dezember 2003 ratifiziert (LGBl. 2004 Nr. 78).
Auch in den Entwicklungsländern kennt man die mit den POPs zusammenhängenden Gefahren längst. Die Möglichkeiten dieser Länder, vorhandene Altlasten zu eliminieren und an Stelle der noch im Gebrauch stehenden POPs die meist teureren Alternativen einzuführen bzw. selbst herzustellen, sind jedoch beschränkt. Angesichts der globalen Tragweite der POPs sind die Industriestaaten auch in ihrem eigenen Interesse aufgefordert, sich an der Lösung der Probleme in den Entwicklungsländern zu beteiligen.
In Anbetracht dieser Sachlage hat der Verwaltungsrat des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) im Februar 1997 die Diskussion um die POPs auf das Ziel eines POPs-Übereinkommens ausgerichtet. Er erteilte das Mandat, einen zwischenstaatlichen Verhandlungsausschuss zu bilden und einen Vertragstext auszuarbeiten.
LR-Systematik
0..8
0..81
0..81.4
LGBl-Nummern
2005 / 050
Landtagssitzungen
20. Oktober 2004
Stichwörter
per­sis­tente orga­ni­sche Schad­stoffe, Stock­holmer Übereinkommen
Schad­stoffe, per­sis­tente, orga­ni­sche, Stock­holmer Übereinkommen
Stock­holmer Übe­rein­kommen über per­sis­tente orga­ni­sche Schadstoffe
Umwelt­schutz, Stock­holmer Übe­rein­kommen über per­sis­tente orga­ni­sche Schadstoffe