An den Hohen Landtag
des Fürstentums Liechtenstein
9490 Vaduz
Vaduz, 29. April 2005
RA 2005/2963-1013
Volksabstimmung vom 25. November 2005 über das Initiativbegehren "Für das Leben" und über den Gegenvorschlag des Landtags zur Abänderung der Landesverfassung
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Der Landtag hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21. September 2005 das Initiativbegehren "Für das Leben" auf Abänderung der Landesverfassung behandelt, wobei die gemäss Art. 112 der Verfassung notwendige Stimmenmehrheit von drei Vierteln nicht erreicht wurde. Gleichzeitig hat der Landtag über einen Gegenvorschlag beraten, welcher die notwendige Stimmennehrheit von drei Vierteln in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen erreichte. Die Regierung wurde beauftragt, den Gegenvorschlag gleichzeitig mit dem Initiativbegehren des Komitees "Für das Leben" einer Volksabstimmung zu unterstellen, welche am 25. / 27. November 2005 stattfand.
An der Volksabstimmung wurde das Initiativbegehren "Für das Leben" von der absoluten Mehrheit der gültig Stimmenden des ganzen Landes verworfen. Der Gegenvorschlag des Landtags wurde von der Mehrheit der gültig Stimmenden des ganzen Landes angenommen.
Die Regierung gestattet sich, den Hohen Landtag in der Beilage über das Ergebnis der Volksabstimmung in Kenntnis zu setzen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung.
Regierung des
Fürstentums Liechtenstein
Beilage: Abstimmungsergebnis
Nr. 106/2005