Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 107
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Zu den ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Über­ar­bei­tete Gesetzesvorlage
 
Stellungnahme  der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 29. November 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 20. Oktober 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht) (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 27. September 2005, Nr. 66/2005) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen und Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2006 / 040
Landtagssitzungen
14. Dezember 2005
Stichwörter
ABGB, Abän­de­rung (Arbeitsvertragsrecht)
Arbeits­ver­trags­recht, Abän­de­rung ABGB
EG-Richt­linie 1999/70/EG (Rah­men­ver­ein­ba­rung über befris­tete Arbeitsverträge)
EG-Richt­linie 2001/23/EG (Wah­rung Ansprüche Arbeit­nehmer bei Betriebsübergang)
EG-Richt­linie 97/81/EG (Rah­men­verei­ni­gung über Teilzeitarbeit)