Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 108
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Zu den ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Über­ar­bei­tete Gesetzesvorlage
 
Stellungnahme der Regierung  an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Teilrevision des Gesetzes über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz; MWG) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, .29. November 2005
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Teilrevision des Gesetzes über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 20. Oktober 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Mitwirkungsgesetzes (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 27. September 2005, Nr. 65/2005) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2006 / 039
Landtagssitzungen
14. Dezember 2005
Stichwörter
Arbeit­nehmer, Infor­ma­tion, Abän­de­rung Mitwirkungsgesetz
Betrieb, Mit­wir­kung Arbeitnehmer
EG-Richt­linie 2002/14/EG (Unter­rich­tung und Anhö­rung Arbeitnehmer)
Infor­ma­tion Arbeitnehmer
Mit­wir­kungs­ge­setz, Abänderung
MWG, Abänderung
Richt­linie 1999/70/EG (Rah­men­ver­ein­ba­rung über befris­tete Arbeitsverträge)