Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Teilrevision des Gesetzes über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz; MWG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, .29. November 2005
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Teilrevision des Gesetzes über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 20. Oktober 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Mitwirkungsgesetzes (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 27. September 2005, Nr. 65/2005) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.