Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 33
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Rech­nungs­le­gung durch die Liech­tens­tei­ni­schen Kraftwerke
3.Geset­zes­än­de­rung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Änderung des Elektrizitätsmarktgesetzes (Schaffung einer Übergangsbestimmung zum Rechnungslegungserfordernis)
 
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Die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung der Liechtensteinischen Kraftwerke ist eine Aufgabe des Landtages. Im Zuge der Schaffung des Elektrizitätsmarktgesetzes wurde den im Land tätigen Elektrizitätsunternehmen unter anderem die Pflicht auferlegt, den Geschäftsbericht nach den ergänzenden Vorschriften für bestimmte Gesellschaftsformen des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) zu erstellen und offen zu legen. Mangels einer expliziten Übergangsbestimmung hätte diese Bestimmung von den LKW bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 2002 angewendet werden müssen, obwohl eine kurzfristige Umstellung der Rechnungslegung der LKW sicherlich nicht möglich gewesen wäre.
Mit dem Geschäftsbericht und der Jahresrechnung 2004 kündigen die LKW an, die Rechnungslegung ab dem Jahr 2006, d.h. nach dem ersten Jahr der Vollliberalisierung, den neuen Bestimmungen anzupassen. Dementsprechend wurde die Jahresrechnung 2004 noch nach bisherigem Muster erstellt und entspricht damit nicht den Bestimmungen des PGR.
Die Regierung wird den Verantwortlichen des LKW den Auftrag erteilen, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung für das Jahr 2005 PGR-konform zu gestalten, sieht jedoch kaum eine Möglichkeit, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2004 noch mit vertretbarem Aufwand den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Entsprechend schlägt sie vor, das Elektrizitätsmarktgesetz mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen, wonach die Regelungen in Bezug auf die Rechnungslegung erstmals für das Kalenderjahr 2005 anzuwenden sind.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
3
Vaduz, 7. Juni 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Form der Rechnungslegung der öffentlich-rechtlichen Anstalten war bis vor nicht allzu langer Zeit nicht oder nur sehr rudimentär geregelt. Im Zuge der Entwicklung der Rechnungslegungspraxis im privatwirtschaftlichen Bereich wurde auch seitens des Landtags immer wieder die Forderung nach klaren und transparenten Rechnungslegungsvorschriften der Beteiligungen des Landes erhoben. Mittlerweile unterliegen mit Ausnahme der AHV-IV-FAK-Anstalt sämtliche Beteiligungen des Landes den Rechnungslegungsvorschriften des PGR (Liechtensteinische Kraftwerke, Liechtensteinische Gasversorgung, Liechtensteinische Post AG, Liechtenstein Bus Anstalt, Liechtensteinischer Rundfunk, Finanzmarktaufsicht) resp. ergänzend den Bestimmungen des Bankengesetzes (Liechtensteinische Landesbank AG).
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2005 / 170
Landtagssitzungen
16. Juni 2005
Stichwörter
Elek­tri­zi­täts­markt­ge­setz, EMG, Abänderung
EMG, Über­gangs­bes­tim­mung, Rechnungslegungserfordernis