Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 36
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Im Einzelnen
3.Ände­rungs­vor­schläge
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen, ÖAWG) und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes
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Vaduz, 12. Juli 2005
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen, ÖAWG) und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In der Sitzung vom 16. Dezember 2004 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen, ÖAWG) und die Abänderung des Beschwerdekommissionsgesetzes mit Bericht und Antrag der Regierung vom 16. November 2004, Nr. 124/2004, in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage wurde in der bezeichneten Landtagssitzung einhellig befürwortet, während gleichzeitig einige Fragen und Abänderungsvor-
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schläge hinsichtlich einzelner Bestimmungen vorgebracht wurden, denen sich die gegenständliche Stellungnahme insoweit annimmt, als eine Klärung derselben nicht bereits im Rahmen der ersten Lesung erfolgt ist.
Im Weiteren hat die Überwachungsbehörde der EFTA, die ESA, nachdem der Bericht und Antrag Nr. 124/2004 bereits erstellt war, schriftlich auf einige Unterschiede zwischen der Gesetzesvorlage im Bericht und Antrag und den entsprechenden Richtlinien hingewiesen. Die Anmerkungen der ESA beziehen sich auf die Vernehmlassungsvorlage und waren insoweit bereits teilweise im Bericht und Antrag an den Landtag berücksichtigt. Wo dies nicht der Fall war, werden die entsprechenden Anmerkungen der ESA in der nachfolgenden Stellungnahme kommentiert.
Nachdem es sich beim öffentlichen Auftragswesen um eine äusserst dynamische Materie handelt und sich seit der ersten Lesung bereits neue Fragestellungen und Erkenntnisse ergeben haben, sind auch diese in die Gesetzesvorlage übernommen und entsprechend kommentiert worden.
Ein Abgeordneter begrüsste ausdrücklich die Erhöhung der nationalen Schwellenwerte im Bereich von Direktvergaben und beim Verhandlungsverfahren. Er vertrat die Auffassung, noch einen Schritt weiterzugehen und die Schwellenwerte noch höher anzusetzen, damit das heimische Gewerbe noch mehr Schutz gegenüber Bewerbern des benachbarten Auslandes erfahre. Konkret machte er den Vorschlag, die Schwellenwerte der Richtlinie zu übernehmen.
Wie im Bericht und Antrag Nr. 124/2004, Seite 36 und 37, erwähnt, sollen Direktvergaben gemäss Art. 26 der Abänderung der Verordnung zukünftig bis zu einem Auftragswert von CHF 50'000 bei sämtlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen möglich sein, und nicht mehr nur bis CHF 30'000 wie bis anhin. Im Weiteren wird die mögliche Anwendung des Verhandlungsverfahrens gemäss Art. 25 Abs. 3 der Abänderung der Verordnung im Bereich von Bauaufträgen von
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CHF 50'000 auf CHF 100'000 und im Bereich von Dienstleistungsaufträgen von CHF 200'000 auf CHF 227'941 erhöht. Mit dieser Erhöhung der nationalen Schwellenwerte werden teilweise die Forderungen diverser Vernehmlassungsteilnehmer in die Abänderung der Verordnung übernommen. Die Regierung hat sich nach Abklärungen mit betroffenen Auftraggebern dazu entschlossen, die Anwendung des Verhandlungsverfahrens bei Lieferaufträgen den Bestimmungen für Bauaufträge anzugleichen und bis zu einem Auftragswerte von CHF 100'000 gemäss Art. 25 Abs. 2 und 3 der Abänderung der Verordnung als zulässig zu taxieren.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2005 / 219
2005 / 218
Landtagssitzungen
21. September 2005
Stichwörter
Auf­trags­wesen, öffent­li­ches, Gesetz, Abänderung
Beschwer­de­kom­mi­si­ons­ge­setz, Abän­de­rung (Öffent­li­ches Auftragswesen)
ÖAWG, Abänderung
Öffent­li­ches Auf­trags­wesen, Gesetz, Abänderung
Ver­gabe öffent­li­cher Auf­träge, Gesetz, Abänderung