Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum formulierten Initiativbegehren des Komitees "Für das Leben" zur Abänderung von Art. 14 der Landesverfassung
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Das Initiativkomitee "Für das Leben" hat am 5. August 2005 das Initiativbegehren zur Abänderung von Art. 14 der Landesverfassung mit 1'891 Unterschriften eingereicht.
Die Regierung hat die eingereichten Unterschriften überprüft und 1'889 gültige Unterschriften festgestellt. Das Initiativbegehren ist somit zustande gekommen.
Zuständiges Ressort
Ressort Inneres
Betroffene Amtsstellen
Regierungskanzlei
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Vaduz, 16. August 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Initiativbegehren zur Abänderung von Art. 14 der Landesverfassung zu unterbreiten.
Am 15. März 2005 wurde vom Initiativkomitee "Für das Leben" bei der Regierung eine formulierte Volksinitiative zur Abänderung von Art. 14 der Landesverfassung angemeldet.
Nach der gemäss Art. 70b des Gesetzes vom 17. Juli 1973 betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten erfolgten Vorprüfung der Initiative durch den Landtag machte die Regierung diese am 23. Juni 2005 kund und setzte gemäss Art. 70 Abs. 1 Bst. b des Volksrechtegesetzes den 5. August 2005 als Ablaufdatum zur Einreichung der Unterschriften fest.
Am Freitag, 5. August 2005, wurden bei der Regierung insgesamt 770 Unterschriftenbögen mit 1'891 Unterschriften eingereicht.