Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 45
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Ver­nehm­las­sung
3.Erläu­te­rungen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Finan­zi­elle und per­so­nelle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Kein Titel
2.Beschwer­de­kom­mis­si­ons­ge­setz
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) und des Beschwerdekommissionsgesetzes
 
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Der Hohe Landtag hat mit der Schaffung des Beschwerdekommissionsgesetzes im Hinblick auf die Erledigung von Beschwerden eine Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten ins Leben gerufen. Dieser wurden Entscheidungskompetenzen über Beschwerden im Bereich des Bauwesens, Strassenverkehrs und der Telekommunikation, d.h. in technisch und rechtlich sehr eingeengten Bereichen, übertragen.
Bei der beinahe gleichzeitigen Schaffung des Schwerverkehrsabgabegesetzes wurde die Möglichkeit der Beschwerdebehandlung bei der Beschwerdekommission nicht bedacht und als Beschwerdestelle die Regierung bezeichnet, obwohl die in diesem Zusammenhang eingehenden Beschwerden - die sich vor allem gegen Bussen aus fahrlässiger Hinterziehung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) richten - denselben Kriterien genügen, die mittels dem Beschwerdekommissionsgesetz der Beschwerdekommission übertragen wurden.
Der vorliegende Bericht und Antrag sieht vor, dass die unter das Schwerverkehrsabgabegesetz fallenden Beschwerden neu in Kompetenz der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten fallen.
Zuständiges Ressort
Ressort Verkehr und Kommunikation
Betroffene Amtsstellen
Keine
3
Vaduz, 16. August 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit der Schaffung der Beschwerdekommission in Verwaltungsangelegenheiten wurde das Ziel verfolgt, in technisch und rechtlich sehr eingeengten Bereichen die Entscheidungskompetenz über Beschwerden im Bereich des Bauwesens, Strassenverkehrs und der Telekommunikation von der Regierung an die Beschwerdekommission zu übertragen.
Im gleichen Zeitraum wurde auch das Schwerverkehrsabgabegesetz ausgearbeitet. Bei der Schaffung des Schwerverkehrabgabegesetzes und damit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe wurde aber diese Übertragung der Entscheidungskompetenz noch nicht vorgenommen und die Regierung als Rechtsmittelinstanz festgelegt. Es hat sich gezeigt, dass seit in Kraft treten dieses Gesetzes kontinuierlich Beschwerden gegen Verwaltungsstrafbote der Motorfahrzeugkontrolle infolge fahrlässiger Hinterziehung der leistungsabhängigen Schwerver-
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kehrsabgabe bei der Regierung eingehen. Dabei handelt es sich um Beschwerden, die klar entschieden werden können, da die gesetzlichen Grundlagen eindeutig sind.
LR-Systematik
6
64
641..8
1
17
172
LGBl-Nummern
2006 / 033
2006 / 032
Landtagssitzungen
25. November 2005
20. Oktober 2005
Stichwörter
Beschwer­de­kom­mis­si­ons­ge­setz, Abän­de­rung (Zustän­dig­keit Beschwerden SVAG)
Schwer­ver­kehrs­ab­ga­be­ge­setz, Abän­de­rung (Zustän­dig­keit Beschwerden)
SVAG, Abän­de­rung (Zustän­dig­keit Beschwerden)