Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 5
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 149/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 2004/72/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Zulässige Marktpraktiken, Definition von Insider-Informationen in Bezug auf Warenderivate, Erstellung von Insider-Verzeichnissen, Meldung von Eigengeschäften und Meldung verdächtiger Transaktionen)
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Die Richtlinie 2004/72/EG der Kommission vom 29. April 2004 dient der Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Marktmissbrauchsrichtlinie), zu deren Übernahme in das EWR-Abkommen der Landtag mit Beschluss vom 26. November 2004 seine Zustimmung erteilt hat. Die nunmehr vorliegende Durchführungsrichtlinie 2004/72/EG umfasst Durchführungsbestimmungen zu akzeptierten Marktpraktiken im Zusammenhang mit Marktmanipulation, zur Definition von Insiderinformationen im Zusammenhang mit Warenderivaten, zur Erstellung von Insiderlisten durch Emittenten und durch in ihrem Namen oder auf ihre Rechnung handelnde Personen sowie zur Anzeigepflicht von verdächtigen Transaktionen und Transaktionen, die die Geschäftsführer der Emittenten vorgenommen haben.
Die Richtlinie ergänzt das erste Paket von Umsetzungsmassnahmen, bestehend aus einer Verordnung der Kommission und zwei Richtlinien der Kommission, die mit Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses 103/2004 vom 9. Juli 2004 in das EWR-Abkommen übernommen worden sind. Auch diesem Beschluss hat der Landtag am 26. November 2004 seine Zustimmung erteilt. Diese Umsetzungsmassnahmen enthalten die technischen Durchführungsdetails, die gewährleisten sollen, dass die Marktmissbrauchsrichtlinie ihre Ziele erreicht, d.h. größere Marktintegrität, Beitrag zur Harmonisierung der Vorschriften gegen Marktmissbrauch in ganz Europa und Einführung von Transparenz und Gleichbehandlung der Marktteilnehmer.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
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Vaduz, 19. April 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu dem Beschluss Nr. 149/2004 vom 29. Oktober 2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 29. Oktober 2004 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 2004/72/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Zulässige Marktpraktiken, Definition von Insider-Informationen in Bezug auf Warenderivate, Erstellung von Insider-Verzeichnissen, Meldung von Eigengeschäften und Meldung verdächtiger Transaktionen in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Diese Richtlinie dient der Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie), welche mit Beschluss Nr. 38/2004 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses in das EWR-Abkommen übernommen worden ist. Mit Beschluss vom 26. Juni 2004 hat der Landtag diesem
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Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses und somit der Übernahme der Marktmissbrauchsrichtlinie in das EWR-Abkommen seine Zustimmung erteilt.
LR-Systematik
0..1
0..11
LGBl-Nummern
2005 / 143
Landtagssitzungen
19. Mai 2005
Stichwörter
EG-Richt­linie 2004/72/EG (Insider-Geschäfte)
EWR-Aus­schuss-Beschluss Nr. 149/2004 (Insider-Geschäfte)
Finanz­trans­ak­tionen, Insider-Geschäfte
Insider-Geschäfte, Warenderivate
Markt­miss­brauch, EG-Richtlinie