Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden (Abänderung der entsprechenden Spezialgesetze) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 27. September 2005
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr Damen und Herren,
Die Regierung gestattet sich, dem hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlagen betreffend die Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden mit der Abänderung der betroffenen Spezialgesetze zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 15. Juni 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Aufgabenentflechtung zwischen Land und Gemeinden, unterbreitet mit Bericht und Antrag Nr. 26/2005, in erster Lesung behandelt.
Aufgrund der Eintretensdebatte konnte die Regierung zur Kenntnis nehmen, dass die unterbreiteten Vorschläge fast gänzlich auf breite Zustimmung stiessen. Dominierendes Thema war der Aufgabenbereich der stationären Alterspflege, bei welchem dem Regierungsvorschlag sowohl Zustimmung als auch Ablehnung entgegengebracht wurde. Soweit die Fragen durch die Regierung nicht anlässlich der
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Debatte bereits beantwortet wurden, wird die Regierung im Folgenden in der Reihenfolge der Lesung der einzelnen Gesetzesvorlagen auf diese eingehen.