Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Liechtensteinische Postwesen (Postgesetz, PG)
sowie die Abänderung des Gesetzes über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post (Postorganisationsgesetz, POG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 7. Oktober 2005
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des Gesetzes über das liechtensteinische Postwesen (Postgesetz, PG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post (Postorganisationsgesetz, POG) zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 23. September 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über das liechtensteinische Postwesen (Postgesetz, PG) sowie die Abänderung des Gesetzes über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post (Postorganisationsgesetz, POG) in erster Lesung behandelt (Bericht und Antrag der Regierung vom 30. August, Nr. 54/2005).
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Die Zusammenführung der staatlichen Briefmarkenstellen (Amt für Briefmarkengestaltung und Postwertzeichenstelle) unter dem Dach der Liechtensteinischen Post AG wurde grundsätz-
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lich begrüsst. Allerdings wurden verschiedene Fragen hinsichtlich der personalrechtlichen Seite der Zusammenführung, der finanziellen Auswirkungen dieses Projektes sowie des Grades der staatlichen Einflussnahme aufgeworfen. Wiederholt wurde argumentiert, dass die im Bericht und Antrag angeführten Fakten und Zahlen nicht ausreichend seien, um über die Zusammenführung definitiv befinden zu können. In der Zwischenzeit konnten die Verhandlungen mit der Post AG abgeschlossen werden. Der ausgehandelte Übernahmevertrag liegt nunmehr unterschriftsreif vor und ist von der Regierung bereits genehmigt worden.
Neben den finanziellen Belangen werden in der Vereinbarung mit der Post AG insbesondere auch die personalrechtlichen Fragen umfassend geregelt. Die zentralen Inhalte der Vereinbarung werden in der vorliegenden Stellungnahme dargelegt.
Kritisch hinterfragt wurde in der Landtagsdebatte auch die im Bericht und Antrag enthaltene Aussage, dass durch die Zusammenführung zusätzliche Spar-, Effizienz- und Synergiepotentiale entstehen würden. Zugleich wurde aber auch zum Ausdruck gebracht, dass die Post AG sehr wohl geeignet sei, die Aufgabe der Herstellung und des Vertriebs der Briefmarken zu übernehmen.
Einzelne Landtagsabgeordnete äusserten die Befürchtung, dass die Briefmarke in ihrer Funktion als Kulturgut gefährdet sei, seien doch Rentabilität und Bewahrung von Kulturgut gewissermassen Gegensätze. Vor diesem Hintergrund forderte eine Abgeordnete, dass die Gestaltung der Briefmarken weiterhin Aufgabe des Staates bleiben müsse. Ein weiterer Abgeordneter sprach sich dafür aus, dass der Regierung zumindest die endgültigen Briefmarkenentwürfe zur Genehmigung vorzulegen seien. Auf der anderen Seite wurde von Abgeordneten argumentiert, die Post AG dürfe in ihrer Handlungsfreiheit nicht zu sehr eingeschränkt werden, weshalb die vorgesehenen Instrumente der Einflussnahme durch die Regierung adäquat ausgestaltet seien.
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In der Landtagsdebatte wurde auch die Frage aufgeworfen, wie die geplante Zusammenführung der staatlichen Briefmarkenstellen unter dem Dach der Post AG von den Händlern und Sammlern beurteilt werde.