Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Notifikation von Normen und technischen Vorschriften (EWR-Notifikationsgesetz, EWR-NotifG)
Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften
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Vaduz, 19. April 2005
RA 2005/917-7531
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung betreffend der Schaffung eines Gesetzes über die Notifikation von Normen und technischen Vorschriften aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 26. November 2004 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Notifikation von Normen und technischen Vorschriften (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 21. September 2004, Nr. 89/2004) behandelt. Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
Die Eintretensdebatte anlässlich der Behandlung in der Novembersitzung hat ergeben, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage beschlossen wurde. Der Hohe Landtag hat die Notwendigkeit der EWR-bedingten Rechtsanpassung gewürdigt.
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Soweit in der Eintretensdebatte Fragen zu den einzelnen Artikeln aufgeworfen worden sind, werden diese direkt bei den nachstehenden Artikeln erläutert.