Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 73
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Gründe für die Gesetzesaufhebung
3.Erläu­te­rungen zur Gesetzesaufhebung
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum Gesetz über die Aufhebung des Sparprämiengesetzes
 
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Das Sparprämiengesetz wurde auf den 1. Januar 1965 in Kraft gesetzt. Sinn und Zweck dieses Gesetzes war es, den unteren bis mittleren Einkommensschichten der Bevölkerung die vermehrte Spartätigkeit und Eigentumsbildung zu erleichtern und diese für sie interessant zu machen. Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind nur im Lande wohnhafte liechtensteinische Landesbürgerinnen und -bürger bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze, die Spareinlagen bei einem liechtensteinischen Geldinstitut tätigen.
Das Sparprämiengesetz konnte die Anspruchsberechtigten nicht in dem Mass zum Sparen nach diesem Gesetz animieren, wie dies bei dessen Schaffung beabsichtigt war. Heute machen lediglich noch 22 Sparer vom Sparsystem nach Sparprämiengesetz Gebrauch.
Eine Überprüfung des Sparprämiengesetzes durch die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) hat ergeben, dass das Gesetz gegen das EWR-Abkommen (Art. 4 Diskriminierungsverbot) verstösst, weil einerseits auf das liechtensteinische Landesbürgerrecht und andererseits auf Spareinlagen bei inländischen Geldinstituten abgestellt wird. Liechtenstein ist nun vor die Wahl gestellt, das Gesetz entsprechend anzupassen oder gänzlich aufzuheben. Die Regierung schlägt den zweiten Weg vor, zumal das Gesetz auch nicht die erwartete Wirkung erzielt hat.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Steuerverwaltung
Personelle und Finanzielle Auswirkungen der Vorlage
Die Regierungsvorlage hat keine personellen Auswirkungen. Die Vorlage hat geringe finanzielle Einsparungen zur Folge.
Räumliche, organisatorische Auswirkungen der Vorlage
Die Regierungsvorlage hat weder räumliche noch organisatorische Auswirkungen.
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Vaduz, 25. Oktober 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag der Regierung zum Gesetz über die Aufhebung des Sparprämiengesetzes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Gesetz vom 18. November 1964 über die Gewährung von Sparprämien (Sparprämiengesetz), LGBl. 1964 Nr. 48, wurde auf den 1. Januar 1965 in Kraft gesetzt. Sinn und Zweck dieses Gesetzes war es, den unteren bis mittleren Einkommensschichten der Bevölkerung die vermehrte Spartätigkeit und Eigentumsbildung zu erleichtern und diese für sie interessant zu machen. Vor allem sollte auch bei der erwerbstätigen Jugend frühzeitig der Sparsinn geweckt werden.
Begünstigt sind erwerbssteuerpflichtige und im Lande wohnhafte Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner. Ursprünglich lag die Erwerbsgrenze bei einem jährlichen Erwerb von CHF 12'000, wobei sich die Erwerbsgrenze pro Kind um CHF 1'000 erhöhte. Aufgrund der Teuerung und der Veränderungen im Bereich
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der Löhne wurde diese Erwerbgrenze im Jahre 1966 auf CHF 15'000, im Jahre 1970 auf CHF 18'000, im Jahre 1975 auf CHF 26'000 (plus CHF 1'500 pro Kind), im Jahre 1981 auf CHF 31'200 (plus CHF 1'800 pro Kind) sowie im Jahre 1989 auf CHF 41'800 (plus CHF 4'000 pro Kind) angehoben.
Für die Spareinlagen entsteht der Prämienanspruch mit Ablauf von sechs Jahren nach der Einlage beim "Sparsystem" (Einmaleinlage) und ab der ersten Einlage beim "Sparratensystem" (jährliche Einlage), sofern bis dahin über das Guthaben oder Teile desselben weder durch Rückzüge noch durch Abtretung, Verpfändung oder Pfändung verfügt wurde.
Die Höhe der prämienbegünstigten Spareinlage beträgt maximal:
 
  
Sparratensystem
(jährliche Einlage)
Sparsystem
(Einmaleinlage)
Sparer ohne Kinder
5 x CHF 550
oder einmal
CHF 2'750
Sparer mit 1 und 2 Kindern
5 x CHF 760
oder einmal
CHF 3'800
Sparer mit 3 bis 5 Kindern
5 x CHF 900
oder einmal
CHF 4'500
Sparer mit 6 und mehr Kindern
5 x CHF 1000
oder einmal
CHF 5'000
Höhe der Sparprämien, die mit Ablauf des 6. Sparjahres vergütet werden:
 
für Sparer ohne Kinder
20 %
höchstens
CHF 550
für Sparer mit 1 und 2 Kindern
25 %
höchstens
CHF 950
für Sparer mit 3 bis 5 Kindern
30 %
höchstens
CHF 1'350
für Sparer mit 6 und mehr Kindern
35 %
höchstens
CHF 1'750
Bei Schaffung des Sparprämiengesetzes im Jahre 1966 wurde davon ausgegangen, dass aus der Bezahlung der Prämien für das Land eine jährliche Belastung von CHF 150'000 bis 250'000 resultieren würde.
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Wie die folgende Zusammenstellung zeigt, hat das Sparen nach dem Sparprämiengesetz nicht den erwarteten Anklang gefunden. Dies zeigt sich an den jährlichen Auszahlungen, welche nur in wenigen Jahren (1970 und 1975) das Niveau erreichten, von dem man bei der Schaffung des Gesetzes ausgegangen war. Die Zahl der Sparer hat ab 1970 kontinuierlich abgenommen. Selbst die Anhebung der Erwerbsgrenzen, welche vorgenommen wurden, damit die Zahl der Anspruchsberechtigten nicht weiter zurückgeht, konnten einen Rückgang der Sparer nicht verhindern.
 
Jahr
Anzahl Sparer insgesamt
Spareinlagen am Ende des Jahres in CHF
Auszahlungen
      
Anzahl Sparer
Sparprämienbetrag in CHF
1965
321
225'864
    
1966
421
500'813
    
1967
495
834'086
    
1968
542
1'104'452
    
1969
624
1'638'862
    
1970
638
1'167'829
295
215'330
1971
628
1'062'227
112
65'190
1972
590
1'263'789
99
61'069
1973
542
1'255'053
48
27'412
1974
432
1'262'033
81
46'575
1975
396
942'942
187
120'404
1976
358
884'149
107
42'128
1977
364
915'879
98
38'502
1978
351
976'612
56
21'762
1979
349
1'017'989
42
29'015
1980
287
798'686
90
71'100
1981
274
775'619
63
37'137
1982
264
688'108
81
43'200
1983
241
460'785
53
29'372
1984
225
415'385
52
23'346
1985
178
303'390
74
37'395
1986
165
292'950
48
18'779
1987
147
207'810
47
18'701
1988
159
305'560
18
7'265
6
 
1989
142
270'770
35
17'175
1990
121
268'810
26
10'660
1991
95
158'470
40
18'539
1992
88
193'770
32
16'158
1993
102
222'250
18
8'145
1994
65
132'260
18
7'402
1995
78
158'410
4
1'760
1996
90
189'560
22
8'997
1997
68
224'160
19
10'301
1998
64
226'910
12
4'364
1999
58
202'710
12
5'133
2000
48
179'610
13
5'884
2001
55
190'225
10
4'235
2002
43
160'025
13
4'951
2003
28
177'715
12
6'560
2004
22
175'790
4
1'925
LR-Systematik
8
86
LGBl-Nummern
2006 / 041
Landtagssitzungen
14. Dezember 2005
25. November 2005
Stichwörter
Spar­prä­mi­en­ge­setz, Aufhebung