Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungsgesetz; VVG) aufgeworfenen Fragen
3
Vaduz, 31. Oktober 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Vermögensverwaltung (Vermögensverwaltungsgesetz; VVG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 23. September 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Vermögensverwaltungsgesetzes (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 23. August 2005, Nr. 53/2005) in erster Lesung beraten. Die Vorlage zur Schaffung des Vermögensverwaltungsgesetzes wurde einhellig positiv gewürdigt. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
In der Eintretensdebatte sind bereits Punkte der Vorlage thematisiert worden. Auf diese wird in den Erläuterungen zu den im Zusammenhang mit den einzelnen Artikeln der Vorlage aufgeworfenen Fragen näher eingegangen.