Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie die Abänderung der Konkursordnung aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 31. Oktober 2005
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie die Abänderung der Konkursordnung aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 22. September 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge sowie die Abänderung der Konkursordnung (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 16. August 2005, Nr. 44/2005) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.