Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 9. November 2005
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
Anlässlich der ersten Lesung zum Bericht und Antrag der Regierung zur Abänderung des Jagdgesetzes wurden verschiedene Fragen aufgeworfen, zu denen die Regierung nachfolgend in Ergänzung der Aussagen des zuständigen Ressortinhabers im Landtag Stellung nimmt. Es geht dabei um die Zusammensetzung des Jagdbeirates, um den Vorsitz, um die Abschusszahlen und den Wildbestand, um den Rechtsweg von Beschwerden gegen Entscheide des Jagdbeirates und um die Mandatsperiode des Jagdbeirates. Neben Stellungnahmen zu diesen Punkten unterbreitet die Regierung dem Hohen Landtag in der Folge auch zwei neue Anträge. Damit nimmt die Regierung Vorschläge der Abgeordneten auf, und zwar einerseits hinsichtlich der Zusammensetzung des Jagdbeirates und andererseits hinsichtlich dessen Mandatsperiode.