Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2005 / 94
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass / Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
7.Stel­lung­nahme der Verbände
8.Ver­hältnis zur Schweiz
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 119/2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
[Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich]
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Das Europäische Parlament und der Rat haben am 9. März 2005 die Richtlinie 2005/1/EG zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich (nachfolgend Richtlinie zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur) erlassen.
Die Richtlinie zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur ändert die vorstehend genannten Richtlinien ab. Dabei erfolgt eine Ausdehnung des "Lamfalussy-Verfahrens", welches ursprünglich nur im Wertpapierbereich vorgesehen war, auf den Banken- und Versicherungsbereich. Die praktische Auswirkung besteht darin, dass für den Banken- und Versicherungsbereich seitens der Kommission neue Ausschussstrukturen zu etablieren sind. Durch keine der Änderungen werden die Befugnisse der Kommission oder des Rates zum Erlass von Durchführungsmassnahmen erweitert.
Für die EFTA/EWR-Staaten hat dies keine direkte Auswirkung, da diese auf das EU-Gesetzgebungsverfahren ohnedies nur im Rahmen des sog. "Decision-Shaping" Einfluss nehmen können.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Behörde
Finanzmarktaufsicht (FMA)
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Vaduz, 15. November 2005
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 119/2005 vom 30. September 2005 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 30. September 2005 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Landtagssitzungen
14. Dezember 2005
Stichwörter
EG-Richt­linie 2005/1/EG (Schaf­fung einer neuen Aus­schussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich)
EWR-Aus­schuss-Beschluss Nr. 119/2005 (Schaf­fung einer neuen Aus­schussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich)
Finanz­dienst­lei­stungs­be­reich, Aus­schussstruktur, EG-Richtlinie