Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes sowie anderer Gesetze aufgeworfenen Fragen
(Einführung der Diversion im Strafverfahren, Anpassung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, Überarbeitung des Jugendgerichtsgesetzes)
4
Vaduz, 21. Februar 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Abänderung der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes sowie des Bewährungshilfegesetzes und anderer Gesetze (Einführung der Diversion im Strafverfahren, Anpassung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, Überarbeitung des Jugendgerichtsgesetzes) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 15. Dezember 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlagen zur Abänderung der Strafprozessordnung, des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes sowie des Bewährungshilfegesetzes und anderer Gesetze (Einführung der Diversion im Strafverfahren, Anpassung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, Überarbeitung des Jugendgerichtsgesetzes) in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 22. November 2005, Nr. 99/2005).
5
Die Vorlagen sind auf einhellige Zustimmung gestossen, wobei insbesondere die Einführung der Diversion als Kernstück der gegenständlichen Vorlagen sehr begrüsst wurde.
In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags allgemeine Fragen aufgeworfen sowie verschiedene Anregungen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlagen gemacht worden. Auf diese Fragen und Anregungen wird, sofern dies durch das zuständige Regierungsmitglied nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, eingegangen. Die vorgenommenen - bereits anlässlich der ersten Lesung angekündigten sprachlichen und legistischen - Änderungen der Gesetzesvorlagen wurden der besseren Erkennbarkeit halber durch Unterstreichen hervorgehoben.