Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGlG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 3. Oktober 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 16. März 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz) in erster Lesung (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 21. Februar 2006, Nr. 15/2006) beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.