Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Schaffung eines Gesetzes gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 24. Oktober 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes gegen Marktmissbrauch im Handel mit Finanzinstrumenten (Marktmissbrauchsgesetz; MG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 21. September 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Marktmissbrauchsgesetzes (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 23. August 2006, Nr. 75/2006) in erster Lesung beraten. Die Vorlage zur Schaffung des Marktmissbrauchsgesetzes wurde positiv gewürdigt. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war unbestritten.
In der Eintretensdebatte zum Entwurf eines Marktmissbrauchsgesetzes wurden einige Fragen aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet. Zu den mit der Schaffung des Marktmissbrauchsgesetzes zusammenhängenden Abänderungen
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des Strafgesetzbuches, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes und des Gesetzes über die Stabsstelle Financial Intelligence Unit gab es keine Wortmeldungen.