Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 117
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Schwer­punkte der Gesetzesvorlagen
2.Abän­de­rung des Strafgesetzbuchs
3.Abän­de­rung des Jugendgerichtsgesetzes
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den Regierungsvorlagen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Abän­de­rung des Straf­ge­setz­buchs (StGB)
2.Abän­de­rung des Jugend­ge­richts­ge­setzes (JGG)
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuchs und des Jugendgerichtsgesetzes
 
Das Fürstliche Landgericht hat im Mai 2006 in vier Fällen, in denen ein Strafantrag nach § 159 Abs. 1 StGB (fahrlässiger Konkurs) vorlag, das Verfahren unterbrochen und dem Fürstlichen Staatsgerichtshof mit dem Antrag vorgelegt, § 159 Abs. 1 StGB als verfassungswidrig aufzuheben. Der Staatsgerichtshof hat aktuell in dieser Sache entschieden und ist den Gesetzprüfungsanträgen des Landgerichts insoweit nachgekommen, als er § 159 StGB antragsgemäss als verfassungswidrig aufgehoben hat. Der ursprünglich für das Delikt des fahrlässigen Konkurses als Rezeptionsgrundlage dienende § 159 des österreichischen Strafgesetzbuchs (damals in Österreich "fahrlässige Krida" genannt) ist in Österreich bereits im Jahre 2000 abgeändert worden. Diese Abänderung soll nun in Liechtenstein ebenfalls nachvollzogen und die Legisvakanz, als Folge der Aufhebung des § 159 StGB durch den Staatsgerichtshof, möglichst kurz gehalten werden.
Weiters wird die gegenständliche Vorlage zur Änderung des Strafgesetzbuchs zum Anlass genommen, den seit 1996 in Österreich geltenden Tatbestand des Verbotes von Ketten- und Pyramidenspielen in die liechtensteinische Strafrechtsordnung zu rezipieren.
Daneben soll durch die Anpassung zweier Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes ein im Rahmen der Einführung der Diversion im Strafrecht erfolgtes redaktionelles Versehen korrigiert werden.
Zuständiges Ressort
Ressort Justiz
Betroffene Stellen
Landgericht
Obergericht
Oberster Gerichtshof
Staatsanwaltschaft
Verein für Bewährungshilfe
Finanzmarktaufsicht
3
Vaduz, 31. Oktober 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuchs sowie des Jugendgerichtsgesetzes zu unterbreiten.
1.Schwerpunkte der Gesetzesvorlagen
Wie in der Zusammenfassung bereits erwähnt, beinhalten die gegenständlichen Vorlagen drei Aspekte:
Die Ersetzung des veralteten und zwischenzeitlich als verfassungswidrig aufgehobenen Delikts des "Fahrlässigen Konkurses" durch das Delikt der "Grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen",
die Einführung des strafrechtlichen Verbots von Ketten- und Pyramidenspielen und
4
die Korrektur eines redaktionellen Versehens im Jugendgerichtsgesetz anlässlich der Einführung der Diversion in das liechtensteinische Strafrecht.
LR-Systematik
3
31
311
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31
314
LGBl-Nummern
2007 / 049
2007 / 046
Landtagssitzungen
14. Dezember 2006
24. November 2006
Stichwörter
Beein­träch­ti­gung von Gläu­bi­ger­in­ter­essen, Straftatbestand
Diver­sion
Gläu­bi­ger­in­ter­essen, Beein­träch­ti­gung, Straftatbestand
JGG, Abänderung
Jugend­ge­richts­ge­setz (JGG), Abänderung
Ket­ten­spiel, Straftatbestand
Kon­kurs, fahrlässiger
Pyra­mi­den­spiel, Straftatbestand
StGB, Abänderung
Straf­ge­setz­buch (StGB), Abänderung