Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 12
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage und not­wen­dig­keit der vorlage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Klä­rung der Begriffe
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes
 
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Der vorliegende Bericht und Antrag befasst sich mit einer Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG). Mit dieser Teilrevision wird die gesetzliche Grundlage für die Ausgabe von biometrischen Reisepässen nach den Vorgaben der Internationalen Luftfahrtbehörde (International Civil Aviation Authority ICAO) und der Europäischen Union (EU) geschaffen. Der heute in Verwendung stehende maschinenlesbare Reisepass soll im Wesentlichen um einen elektronischen Chip ergänzt werden, auf welchem biometrische Daten gespeichert sind. Damit wird die zukünftige Generation von Reispässen praktisch fälschungssicher. Mit dem elektronischen Chip wird sichergestellt, dass es sich beim Inhaber bzw. bei der Inhaberin des Dokuments auch wirklich um die sich ausweisende Person handelt, weshalb sich die Einreisekontrolle in personeller und zeitlicher Hinsicht in den meisten Fällen vereinfachen wird.
Liechtenstein wird nicht umhin kommen, die als Folge der terroristischen Ereignisse u.a. in den USA, Spanien und Grossbritannien international angestrengten Entwicklungen bezüglich der Sicherheit der Reisedokumente nachzuvollziehen.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Ausländer- und Passamt, Landespolizei
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Vaduz, 21. Februar 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten.
1.1Beweggründe
Mit RA 2004/2339 vom 22. September 2004 wurde von der Regierung eine Arbeitsgruppe zur Schaffung einer neuen Passgeneration unter Einschluss eines elektronischen Chips, auf welchem mindestens ein biometrisches Erkennungsmerkmal gespeichert wird, eingesetzt. Folgende Beweggründe haben die Regierung zur Einsetzung dieser Arbeitsgruppe veranlasst:
 
a)
 
Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) legt die Standards für Ausweise fest, die für internationale Reisen verwendet werden, und gibt entsprechende Empfehlungen heraus. Sie empfiehlt ihren Mitgliedern, den biometrischen oder elektronischen Pass, abgekürzt ePass, einzuführen. Dieser Ausweis gewährleistet eine höhere Zuverlässigkeit, da die Daten des Inhabers/der Inhaberin auf einem Chip gespeichert werden. Die Verschlüsselung des Chips sichert die Integrität, die Authentizität und die Vertraulichkeit der gespeicherten Daten. Diese können grundsätzlich nur von einer berechtigten Behörde abgefragt werden.
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Zum einen basiert der Pass auf Digitaltechnologie (die Daten werden auf einem so genannten RFID-Chip (Radio Frequency Identification) in einem integrierten Schaltkreis gespeichert und lassen sich nur mit Hilfe eines Lesegerätes abrufen), zum anderen enthält er biometrische Daten des Inhabers bzw. der Inhaberin. Diesbezüglich empfiehlt die ICAO, dass das Gesichtsbild, die Fingerabdrücke und das Irismuster auf dem Datenchip abgespeichert werden sollen, wobei vorerst nur das Gesichtsbild obligatorisch ist. Indem solche Personendaten auf einem Chip gespeichert und automatisch verglichen werden können, eröffnen sich nun neue Dimensionen auf dem Gebiet von Ausweisen, die auch für die liechtensteinischen Staatsangehörigen von Bedeutung sind.
Das Grundformat der gespeicherten biometrischen Daten wird von der ICAO vorgegeben.
 
b)
 
Der US-Kongress hatte ursprünglich beschlossen, die Visa-Freiheit für die so genannten Visa-Waiver-Staaten, zu denen auch Liechtenstein zählt, am 26. Oktober 2005 grundsätzlich auslaufen zu lassen. Danach sollten nur noch Personen ohne Visa einreisen können, die im Besitz von maschinenlesbaren Pässen mit Ausstellungsdatum vor dem 26. Oktober 2005 sind oder von Pässen, die Chips für die Speicherung von biometrischen Merkmalen wie Fingerabdrücke und Iris-Muster enthalten.
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Mehrere EU-Staaten hatten im Hinblick auf die Frist vom 26. Oktober 2005 jedoch erklärt, dass sie aufgrund von technischen und organisatorischen Schwierigkeiten die Frist nicht einhalten könnten. Daraufhin hat die USA die Ablauffrist der Visa-Freiheit für Touristen und Geschäftsreisende ohne biometrischen Pass bis zum 26. Oktober 2006 verlängert.
Maschinenlesbare Pässe der Visa-Waiver-Staaten, welche vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurden, berechtigen auch über das Stichdatum vom 26. Oktober 2006 hinaus bis zum Ende ihrer Gültigkeit zur visumsfreien Einreise in die USA.
Mit einem maschinenlesbaren Pass, der am oder nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt worden ist und der somit den Erfordernissen der USA nicht entsprechen würde, wären liechtensteinische Staatsangehörige neu für die Einreise in die USA visumspflichtig. Mit der Schaffung eines biometrischen Passes bis zum 26. Oktober 2006 soll dies vermieden werden.
 
c)
 
Gemäss Verordnung des EU-Rats vom 13. Dezember 2004 sind die Schengen-Mitgliedstaaten verpflichtet, mit einem Datenchip versehene Pässe auszustellen. Auf diesem Chip müssen ein nach den Empfehlungen der ICAO aufgenommenes Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Person gespeichert werden. Spätestens ab 28. August 2006 muss die Gesichtserkennung europaweit in die Pässe aufgenommen und ab Ende 2008 sollen auch die Fingerabdrücke der rund 400 Millionen EU-Staatsangehörigen auf dem Chip gespeichert werden. Der Entscheid der EU gegen die Iris als biometrisches Merkmal ist vorrangig aufgrund der ungelösten Patentfrage zur Technik des derzeitig verwendeten Iris-Erkennungssystem erfolgt.
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Es zeichnet sich ab, dass - wie seinerzeit die Maschinenlesbarkeit der Reisepässe - die Speicherung von biometrischen Merkmalen auf einem Chip zum weltweiten Standard wird.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2006 / 121
Landtagssitzungen
16. März 2006
Stichwörter
Hei­mat­schrif­ten­ge­setz (HSchG), Abän­de­rung, bio­me­tri­sche Reisepässe
Rei­se­pässe, biometrische