Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 131
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
II.Antrag der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte der Abänderung
3.Ver­nehm­las­sung
4.Erläu­te­rungen zur Gesetzesvorlage
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Geset­zes­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum
 
4
Mit dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum wurde das EWR-Recht im Bereich der Arzneimittel (Kapitel XIII von Anhang II des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mai 1992, EWR-Abkommen) umgesetzt. Das EWR-Arzneimittelgesetz schuf damit eine parallele Regelung zu den Bestimmungen des Zollvertrags für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln in Liechtenstein. Mit der vorliegenden Gesetzesabänderung sollen neue Rechtsakte des EWRs umgesetzt und in das bestehende Gesetz integriert werden.
Die Rechtsakte betreffen Abänderungen bereits bestehender Rechtsakte, sowie die Einführung neuer Bereiche im Arzneimittelbereich. Die bisherigen Richtlinien im Human- und Tierarzneimittelbereich wurden nach mehrfacher Abänderung in wesentlichen Punkten in je eine kodifizierte Richtlinie für Humanarzneimittel und Tierarzneimittel übergeführt. Die neuen Bereiche umfassen die Grundsätze für die Durchführung klinischer Prüfungen, die Zulassung von Arzneimitteln für seltene Leiden und Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichem Blut und Blutbestandteilen.
Weiters werden Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verarbeitung von menschlichen Geweben und Zellen neu eingefügt.
Neben redaktionellen Änderungen werden auch die Strafbestimmungen angepasst.
Zuständiges Ressort
Ressort Gesundheit
Betroffene Amtsstelle
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
5
Vaduz, 14. November 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum zu unterbreiten.
II.Antrag der Regierung
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung den
Antrag,
der Hohe Landtag wolle die nachstehende Regierungsvorlage in Behandlung ziehen.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung.
REGIERUNG DES
FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN
LR-Systematik
8
81
812
LGBl-Nummern
2007 / 100
Landtagssitzungen
14. März 2007
14. Dezember 2006
Stichwörter
Arz­nei­mit­tel­ver­kehr im EWR
EWR, Arzneimittelverkehr
Ver­kehr mit Arz­nei­mit­teln im EWR