Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der mit dem Massnahmenpaket zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein verbundenen Gesetzesvorlagen aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 21. November 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag die nachstehende Stellungnahme zu den Fragen zu unterbreiten, die anlässlich der ersten Lesung der mit dem Massnahmenpaket zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein verbundenen Gesetzesvorlagen aufgeworfen worden sind.
In seiner Sitzung vom 26. Oktober 2006 hat der Landtag die mit dem Massnahmenpaket zur Erhaltung und Stärkung der Sozialpartnerschaft in Liechtenstein verbundenen Gesetzesvorlagen in erster Lesung behandelt (Bericht und Antrag der Regierung vom 3. Oktober 2006, Nr. 102/2006).
Das Massnahmenpaket sowie die Vorlagen sind durchwegs auf breite Zustimmung gestossen. Anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags allgemeine Fragen aufgeworfen, sowie Anregungen zu einzelnen Bestimmungen der Regierungsvorlagen gemacht worden. Auf diese Fragen und Anregungen wird, sofern das durch das zuständige Regierungsmitglied nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden eingegangen. Insbesondere wurde seitens des Landtags die Frage der Notwendigkeit der Verfassungsergänzung thematisiert.