Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 28. November 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 26. Oktober 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlagen betreffend die Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts sowie weiterer Gesetze in erster Lesung behandelt (Bericht und Antrag der Regierung vom 26. September 2006, Nr. 95/2006).
Die Vorlagen sind durchwegs auf breite Zustimmung gestossen. In der Eintretensdebatte wurde insbesondere auf deutliche Verbesserungen der Rechtssicherheit sowie Erleichterungen im Geschäftsverkehr mit dem Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt verwiesen, welche die Modernisierung der einschlägigen Verfahrensbestimmungen und insbesondere die Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs mit sich bringen. Positiv erwähnt wurden dabei vor allem die Än-
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derungen im Bereich des Vereins- und Genossenschaftsrechts, die insofern eine Anpassung erfahren, als nicht nur eine Klarstellung der Haftungsfrage erreicht wird, sondern es auch zu einer bedeutsamen Verbesserung der diesbezüglichen Rechtssituation von Mitgliedern von Vereinen kommt.
Anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags allgemeine Fragen aufgeworfen sowie Anregungen zu einzelnen Bestimmungen der Regierungsvorlagen gemacht worden. Auf diese Fragen und Anregungen wird, sofern das durch das zuständige Regierungsmitglied nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, eingegangen.
Die vorgenommenen Änderungen werden der besseren Erkennbarkeit halber durch Unterstreichen hervorgehoben.