Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 19
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Erläu­te­rungen zum Freihandelsabkommen
3.Erläu­te­rungen zur bila­te­ralen Land­wirt­schafts-ver­ein­ba­rung zwi­schen der Schweiz und Tunesien
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Recht­liche, per­so­nelle und finan­zi­elle sowie wirt­schaft­liche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Feihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien  vom 17. Dezember 2004
 
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Die EFTA-Staaten haben am 17. Dezember 2004 mit der Republik Tunesien ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das das Netz von Freihandelsabkommen erweitert, das die EFTA-Staaten seit Beginn der 90-er Jahre mit Drittländern aufbauen. Ziel der EFTA-Drittlandpolitik ist es, den eigenen Wirtschaftsakteuren einen gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten möglichst gleichwertigen und diskriminierungsfreien Marktzugang auch zu den Ländern des Mittelmeerraums zu verschaffen.
Das Freihandelsabkommen umfasst den Industriesektor, verarbeitete Landwirtschaftsprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte. Das Abkommen ist teilweise asymmetrisch ausgestaltet und berücksichtigt damit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand der Vertragspartner. Während die EFTA-Staaten ihre Zölle mit Inkrafttreten des Abkommens für Industrieprodukte und Fisch vollständig aufheben, wird Tunesien für sensible Produkte eine Übergangszeit für den schrittweisen Abbau seiner Zölle gewährt.
Wie in den bisherigen EFTA-Freihandelsabkommen wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen in bilateralen Vereinbarungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Tunesien geregelt. Das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Tunesien findet aufgrund des Zollvertrags auch auf Liechtenstein Anwendung.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Liechtensteinische Mission in Genf
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Vaduz, 14. März 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Tunesien vom 17. Dezember 2004 zu unterbreiten.
1.1Die Freihandelspolitik der EFTA-Staaten
Das Freihandelsabkommen mit Tunesien wurde am 17. Dezember 2004 in Genf unterzeichnet. Es reiht sich in eine Serie von Freihandelsabkommen ein, die die EFTA-Staaten seit Anfang der 90er Jahre mit Staaten des Mittelmeerraumes abgeschlossen haben: 1991 mit der Türkei (LGBl. 1992 Nr. 87), 1992 mit Israel (LGBl. 1996 Nr. 162), 1997 mit Marokko (LGBl. 1999 Nr. 215), 1998 mit der PLO/Palästinensischen Behörde (LGBl. 1999 Nr. 172), 2001 mit Jordanien (LGBl. 2002 Nr. 111) und 2004 mit dem Libanon (noch nicht in Kraft).
Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen verfolgen die EFTA-Staaten das Ziel, den eigenen Wirtschaftsakteuren gegenüber ihren wichtigsten Konkurrenten
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einen möglichst gleichwertigen und diskriminierungsfreien Zugang zu den Märkten ihrer Vertragspartner zu verschaffen. Dies ist umso wichtiger, als die EU im Rahmen der Erklärung von Barcelona bekundet hat, bis zum Jahre 2010 eine grosse "Freihandelszone Europa-Mittelmeer" zu errichten. Im Hinblick darauf beschlossen die Regierungen der EFTA-Staaten im Juni 1995, die Drittlandpolitik der EFTA im Mittelmeerraum zu intensivieren. Damit verbunden war die Absicht, einen Beitrag zur Integration im Raum Europa-Mittelmeer zu leisten und an der künftigen Freihandelszone Europa-Mittelmeer teilzunehmen.
LR-Systematik
0..6
0..63
0..63.2
LGBl-Nummern
2006 / 191
Landtagssitzungen
20. April 2006
Stichwörter
EFTA-Frei­han­dels­ab­kommen mit Tunesien
Repu­blik Tune­sien, EFTA-Freihandelsabkommen
Tune­sien, EFTA-Freihandelsabkommen