Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über die Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (Transportgesetz, TG)
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Im Zuge der laufenden Totalrevision des Gewerbegesetzes und im Besonderen im Verlaufe der im letzten Herbst durchgeführten ersten Lesung derselben wurde vom Landtag die Anregung geäussert, die bislang im Gewerbegesetz eingearbeiteten Sonderregelungen für das Transportgewerbe aus dem neuen Gewerbegesetz herauszunehmen und zu prüfen, ob diese nicht harmonischer in ein anderes Gesetz, beispielsweise in das Gesetz über die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte (LGBl. 1999 Nr. 124) einbezogen werden könnten.
Die Regierung hat dieses Anliegen im positiven Sinne geprüft und kommt mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum neuen Transportgesetz dieser Anregung des Landtags nach. Die Regierung begrüsst die Neustrukturierung und Konzentration der Aufgaben im Transportgewerbe, weil es damit im Sinne effizienter Verwaltungsstrukturen (Verwaltungsreform) und eines verbesserten Dienstleistungsangebots für Transportunternehmen zukünftig sowohl für Fragen im Umfeld der gewerberechtlichen Transportbewilligung als auch für die Transportbelange im grenzüberschreitenden Transport nur noch eine Anlaufstelle, nämlich das Amt für Zollwesen, gibt. Das Amt für Zollwesen soll zukünftig Amt für Zoll- und Transportwesen heissen.
Beim neuen Gesetz handelt es sich im Wesentlichen um eine Zusammenfassung des bisherigen Gesetzes über die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte sowie der einschlägigen gewerberechtlichen Bestimmungen für Transportunternehmen, wobei ein paar wenige Präzisierungen, jedoch keine vollständig neuen Regelungen geschaffen werden. Im Sinne eines vereinfachten Vernehmlassungsverfahrens wurden die Gewerbe- und Wirtschaftskammer sowie der Vorstand der Sektion Transportgewerbe über das Vorhaben informiert.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Zollwesen, Amt für Volkswirtschaft, Landespolizei
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Vaduz, 14. März 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Personen- und Gütertransporte auf der Strasse (Transportgesetz, TG) zu unterbreiten.
Mit diesem Gesetz sollen nebst den bereits bestehenden Aufgaben des Amtes für Zollwesen im Zusammenhang mit den grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporten die neuen gewerblichen Zuständigkeiten im Rahmen der Ausgabe der Transportbewilligungen (früher: Gewerbebewilligung mit dem Gewerbezweck "Durchführung von Transporten") definiert werden. Dabei werden auf der einen Seite die für diese Bereiche relevanten EWR-Vorschriften des Anhangs XIII des EWR-Abkommens und andere Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit internationalen multilateralen und bilateralen Abkommen und Vereinbarungen im Transportbereich, auf der anderen Seite nun auch die gewerberechtlichen Verfahren sowohl im Vorfeld der Ausgabe über die Ausstellung und gegebenenfalls bis zum Entzug der Transportbewilligung einbezogen.
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Bisher ist das Amt für Zollwesen sowohl für die Koordination im Bereich der EWR-Expertengruppe Transport als auch auf der Grundlage des Gesetzes über die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte (LGBl. 1999 Nr. 124) insbesondere für die Vergabe der Lizenzen und Genehmigungen sowie die Zuteilung von Kontingenten im grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransport auf der Strasse zuständig.
In Fragen der gewerblichen Bestimmungen für den Transportbereich, die sich grösstenteils aus Rechtserlassen ergeben, welche Liechtenstein im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum übernommen hat, entwickelte sich zwischen dem Amt für Zollwesen und dem zuständigen Fachbereich Gewerbe beim Amt für Volkswirtschaft eine solide Zusammenarbeit, da die Erfüllung der nationalen Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbebewilligung und andere Fragen eng mit den oben genannten vom Amt für Zollwesen betreuten Aufgaben zusammenhängen.
Im Zuge der laufenden Totalrevision des Gewerbegesetzes wurde vom Landtag anlässlich der ersten Lesung der Wunsch geäussert, die dort eingearbeiteten Sonderregelungen für das Transportgewerbe aus dem neuen Gewerbegesetz herauszunehmen und zu prüfen, ob diese nicht harmonischer in ein anderes Gesetz, beispielsweise in das Gesetz über die grenzüberschreitenden Personen- und Gütertransporte (LGBl. 1999 Nr. 124), einbezogen werden könnten. Dieser Auftrag wurde von der Regierung aufgenommen und die Prüfung veranlasst. Die Regierung begrüsst die Neustrukturierung und Konzentration der Aufgaben im Transportgewerbe beim Amt für Zollwesen (neu: Amt für Zoll- und Transportwesen), weil es damit im Sinne effizienter Verwaltungsstrukturen und eines verbesserten Dienstleistungsangebots für Transportunternehmen (Verwaltungsreform) zukünftig sowohl für Fragen im Umfeld der gewerberechtlichen Transportbewilligung als auch für die Transportbelange im grenzüberschreitenden Transport nur noch eine Anlaufstelle gibt.