Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 24
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Im Einzelnen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein  zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes aufgeworfenen Fragen
 
3
Vaduz, 28. März 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In der Sitzung vom 16. März 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) in erster Lesung behandelt (Bericht und Antrag der Regierung vom 21. Februar 2006, Nr. 12/2006).
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Die Abänderung des Heimatschriftengesetzes im Zusammenhang mit der Einführung des biometrischen Reisepasses wurde grundsätzlich begrüsst. Allerdings wurden verschiedene Fragen bezüglich der Sicherheit des Reisepasses gestellt und Bemerkungen über die Preisgestaltung gemacht. Deshalb werden insbesondere diese Punkte näher ausgeführt, ergänzt durch Informationen über den Einsatz des Reisepasses und der Identitätskarte.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2006 / 121
Landtagssitzungen
19. April 2006
Stichwörter
Hei­mat­schrif­ten­ge­setz (HSchG), Abän­de­rung, bio­me­tri­sche Reisepässe
Rei­se­pässe, biometrische