Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 28. März 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 16. März 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (HSchG) in erster Lesung behandelt (Bericht und Antrag der Regierung vom 21. Februar 2006, Nr. 12/2006).
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Die Abänderung des Heimatschriftengesetzes im Zusammenhang mit der Einführung des biometrischen Reisepasses wurde grundsätzlich begrüsst. Allerdings wurden verschiedene Fragen bezüglich der Sicherheit des Reisepasses gestellt und Bemerkungen über die Preisgestaltung gemacht. Deshalb werden insbesondere diese Punkte näher ausgeführt, ergänzt durch Informationen über den Einsatz des Reisepasses und der Identitätskarte.