Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 25
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Sinn und Zweck von Gebühren
3.Ent­wick­lung der Gebühreneinnahmen
4.Ent­wick­lung der Gerichtskosten
5.Deckungs­grad
6.Ände­rungen resp. Anpas­sungen des Gesetzes über die die Gerichtsgebühren
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
Ver­gleich Gebühren alt und neu
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Abänderung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren
 
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Seit dem Jahre 1992 wurden die Gerichtsgebühren nicht mehr angepasst. Während die Kosten im gesamten Gerichtswesen in den letzten 12 Jahren sehr stark angestiegen sind, haben sich die Erträge aus den Gerichtsgebühren nur wenig erhöht. Gemäss dem offiziellen Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) beträgt der teuerungsbedingte Anstieg in der Zeitspanne von 1992 bis Ende 2005 insgesamt 17,3%. Die Kosten im gesamten Gerichtswesen sind hingegen deutlich stärker angestiegen.
Gemäss dieser Vorlage werden die Gerichtsgebühren durchschnittlich um knapp über 20% angehoben. Eine etwas stärkere Anhebung betrifft die Gebühr für Beglaubigungen, welche von derzeit CHF 7.-- auf nunmehr CHF 10.-- erhöht werden. Diese Gebühren sind im benachbarten Ausland wesentlich höher, weshalb beim Landgericht viele Beglaubigungen von im Ausland wohnhaften Personen durchgeführt werden. Dieser Vorgang ist nicht kostendeckend, weshalb eine Anhebung über eine rein teuerungsbedingte Anpassung erfolgen soll.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Landgericht
Finanzielle Konsequenzen:
Mit der Gebührenanpassung sind keine nennenswerten Kosten verbunden. Hingegen können höhere Gerichtsgebühren im Umfang von ca. CHF 600'000 p.a. erwartet werden. Für das Jahr 2006 wurde der Voranschlag um ca. CHF 300'000 erhöht, da die Gebührenerhöhung auf das zweite Halbjahr 2006 vorgesehen wurde.
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Vaduz, 28. März 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit der Regelung der Gerichts-, Öffentlichkeitsregister- und Grundbuchsgebühren im Gesetz vom 30. Mai 1974 (LGBl. 1974 Nr. 42), LR 173.31, wurde gesetzgeberisches Neuland betreten, indem diese Gebühren erstmals in einem Gesetz erfasst wurden. Auf einen Vorstoss im Landtag vom Oktober 1974 hin sicherte die Regierung die Absicht zu, das Gebührengesetz nach einer gewissen Zeit im Lichte der Erfahrungen der Anwendungspraxis einer generellen Überprüfung zu unterziehen. Diese Absichtserklärung führte zur Novellierung gewisser Gebührenansätze im Änderungsgesetz vom 13. Mai 1976 (LGBl. 1976 Nr. 43), mit der einzelne unzureichende und störende Limiten bei der Gebührenbemessung korrigiert werden konnten. Nachdem seit 1976 die Gerichts- und Öffentlichkeitsregistergebühren unverändert in Kraft waren, wurden die Gebühren 1992 (LGBl. 1992 Nr. 6) durch eine 40%-ige Erhöhung der geltenden Ansätze für die Erhebung von Gerichts- und Öffentlichkeitsgebühren dem zwischenzeitlichen teuerungsbedingten
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Preisanstieg von 65% angepasst. Mit Gesetz vom 20. Dezember 2002, LGBl. 2003 Nr. 64, wurde das Gesetz betreffend Gerichts-, Öffentlichkeitsregister- und Gruchbuchsgebühren neu in "Gesetz über die Gerichtsgebühren" umbenannt. Dabei wurden einzelne Gesetzesanpassungen vorgenommen, jedoch nicht die Gebührenhöhe betreffend. Parallel dazu wurde der Bereich der Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren mittels Gesetzesanpassung und Verordnungserlass separat geregelt.
Nachdem die letzte Gebührenanpassung nunmehr 14 Jahre zurückliegt und der Teuerungsindex per Ende 2005 mit 154,6 Punkten um 17,3% über der Marke von 1992 liegt, empfiehlt es sich, entsprechende Anpassungen im Gebührengesetz vorzunehmen. Ausserdem dient diese Massnahme dazu, die finanzpolitische Zielsetzung des Landesvoranschlags 2006 und der Folgejahre zu erreichen und hiermit den Deckungsgrad zwischen Aufwand und Ertrag im Bereich der Justiz zu verbessern.
LR-Systematik
1
17
173
6
61
612
LGBl-Nummern
2006 / 183
2006 / 182
Landtagssitzungen
20. April 2006
Stichwörter
Finanz­ge­setz (FinG), Abän­de­rung, Anpas­sung Gerichtsgebühren
Gerichts­ge­büh­ren­ge­setz (GGG), Abän­de­rung, Gebührenanpassung