Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 3
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Zu den ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Über­ar­bei­tete Gesetzesvorlagen
1.Abän­de­rung des Gesetzes über die obli­ga­to­ri­sche Unfallversicherung
2.Abän­de­rung des Gesetzes über die Invalidenversicherung
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung zur Teilrevision des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung aufgeworfenen Fragen
(einschliesslich Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung)
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Vaduz, 1. Februar 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Teilrevision des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (einschliesslich Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 25. November 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Teilrevision des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung (einschliesslich Abänderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung) in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 31. Oktober 2005, Nr. 88/2005).
Die Vorlage ist auf breite Zustimmung gestossen, wobei insbesondere der dringende Handlungsbedarf für diese Revision allgemein anerkannt wurde. In der Eintretensdebatte sowie anlässlich der ersten Lesung sind seitens des Landtags allgemeine sowie verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
8
83
832
8
83
831
LGBl-Nummern
2006 / 090
2006 / 089
Landtagssitzungen
17. März 2006
Stichwörter
Inva­li­den­ver­si­che­rungs­ge­setz, Ände­rung ((Teil­re­vi­sion obli­ga­to­ri­sche Unfallversicherung))
IVG, Änderung
Obli­ga­to­ri­sche Unfall­ver­si­che­rung (Teil­re­vi­sion, CH-Anpassung)
Unfall­ver­si­che­rung, obli­ga­to­ri­sche (Teil­re­vi­sion, CH-Anpassung)