Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) sowie des Arbeitsvertragsrechts (AGBG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 18. April 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz GLG) und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht ABGB) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 16. März 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz GLG) und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Arbeitsvertragsrecht ABGB) (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 14. Februar 2006, Nr.6/2006) in der ersten Lesung beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.