Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 31
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Ergeb­nisse der Vernehmlassung
4.Erläu­te­rungen zur Regierungsvorlage
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Per­so­nelle und finan­zi­elle sowie räum­liche und orga­ni­sa­to­ri­sche Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum  
Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln und der Verordnung Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
5
Am 23. April 2004 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen (Beschluss Nr. 130/2004), die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln zu übernehmen. Am 8. Juni 2004 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss ausserdem beschlossen (Beschluss Nr. 78/2004 und Beschluss 79/2004 vom 8. Juni 2004), die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen zu übernehmen.
Für die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 sind Anpassungen in verschiedenen Protokollen und Anhängen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRA) notwendig. Die Anpassungen des Protokolls 4 des Abkommens vom 2. Mai 1992 zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes erfordern eine Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum.
Die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 hat ebenfalls eine Anpassung des Gesetzes vom 23. Mai 1996 über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum zur Folge.
Am 12. Mai 2004 wurde der Vernehmlassungsbericht zum Erlass eines Gesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) in die Vernehmlassung geschickt. Die Auswertung der Vernehmlassung hat gezeigt, dass noch grösserer Abklärungsbedarf bezüglich des Erlasses eines Kartellgesetzes besteht. Die Regierung hat deshalb entschieden, das geltende Gesetz über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum aufgrund der Übernahme der oben erwähnten Verordnungen anzupassen.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
6
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Regierungsvorlage hat weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.
Räumliche und organisatorische Auswirkungen
Die Regierungsvorlage hat weder räumliche noch organisatorische Auswirkungen.
7
Vaduz, 18. April 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum zu unterbreiten.
1.1Übernahme der Verordnungen (EG) Nr. 1/2003 und Nr. 139/2004 ins EWRA
Am 23. April 2004 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln zu übernehmen. Diesbezüglich wurden das Protokoll 23 betreffend die Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen, das Protokoll 21 betreffend die Durchführung der Wettbewerbsregeln (LGBl. 1995 Nr. 68) sowie das Protokoll 4 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes (LGBl. 1995 Nr. 72) entsprechend angepasst.
8
Am 8. Juni 2004 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in das EWRA zu übernehmen. Die Übernahme der Verordnung Nr. 139/2004 erfolgte durch zwei Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses. Das Protokoll 21 über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für Unternehmen, das Protokoll 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen, das Protokoll 22 über die Definition der Begriffe "Unternehmen" und "Umsatz" (Artikel 56), der Anhang XIV betreffend den Wettbewerb (LGBl. 1995 Nr. 68) sowie das Protokoll 4 des Abkommens zwischen den EFTA-Staaten zur Errichtung einer Überwachungsbehörde und eines Gerichtshofes (LGBl. 1995 Nr. 72) wurden dementsprechend angepasst.
Die Übernahme der Verordnungen (EG) Nr. 1/2003 und 139/2004 ins EWRA erfordert Abänderungen des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftraum (LGBl. 1996 Nr. 113).
LR-Systematik
1
17
172
LGBl-Nummern
2006 / 186
Landtagssitzungen
18. Mai 2006
Stichwörter
EG-Ver­ord­nung 1/2003/EG (Wett­be­werbs­re­geln gemäss Art. 81, 82 EG-Vertrag)
EG-Ver­ord­nung 139/2004 (Kon­trolle von Unternehmenszusammenschlüsse)
EG-Ver­trag, Wettbewerbsregeln
EWR, Durch­füh­rung der Wettbewerbsregeln
G über die Durch­füh­rung der Wett­be­werbs­re­geln im Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum, Abänderung
Wett­be­werbs­re­geln im EWR, Abän­de­rung Gesetz