Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Versicherungsvermittlung
sowie die Abänderung des Gewerbegesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 25. April 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung zur Schaffung eines Gesetzes über die Versicherungsvermittlung sowie der Abänderung des Gewerbegesetzes, des Finanzmarktaufsichtsgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und des Sorgfaltspflichtgesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 16. März 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Versicherungsvermittlung (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 15. Februar 2006, Nr. 7/2006) in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung wurden Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.