Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 49
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Gründe für die Zusam­men­le­gung der beiden Amtsstellen
3.Erläu­te­rungen zu den Gesetzesbestimmungen
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Bei­lagen
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur die Schaffung eines Gesetzes über die Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung und der Berufsberatungsstelle zu einem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
 
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In Zusammenhang mit dem Projekt zur Reorganisation von Regierung und Amtsstellen hat die Regierung grundsätzlich beschlossen, dass die Zahl der Amtsstellen mittelfristig reduziert werden soll. Eine Zusammenlegung soll insbesondere bei anstehenden personellen Wechseln in der Führung von Amtsstellen überprüft werden. Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung des Amtsleiters der Berufsberatungsstelle wurde im Auftrag der Regierung eine Zusammenlegung der Berufsberatungsstelle mit dem Amt für Berufsbildung überprüft. Der Schlussbericht des damit beauftragten Projektteams zeigt auf, dass eine solche Zusammenführung sinnvoll ist und verschiedene Vorteile hat. Die Zusammenlegung des Amtes für Berufsbildung mit der Berufsberatungsstelle erfordert insbesondere die Anpassung des Berufsbildungsgesetzes in Bezug auf die Abänderung der Amtsbezeichnungen.
Zuständige Ressorts
Ressort Präsidium, Ressort Bildungswesen
Betroffene Amtsstellen
Amt für Berufsbildung, Berufsberatungsstelle, Amt für Personal und Organisation
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Vaduz, 23. Mai 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Beschluss vom 6. September 2005 hat die Regierung im Zusammenhang mit dem Projekt zur Reorganisation von Regierung und Landesverwaltung festgelegt, dass die Zahl der Amtsstellen mittelfristig reduziert werden soll. Die Zusammenlegung von Amtsstellen soll in der Regel bei anstehenden personellen Wechseln in der Führung dieser Amtsstellen überprüft werden, oder wenn eine Überprüfung zum Schluss kommt, dass dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig ist.
Als konkretes Projekt für die erste Phase wurde die Prüfung der Zusammenführung des Amtes für Berufsbildung und der Berufsberatungsstelle beschlossen. Die Inangriffnahme dieses Projektes hat sich angeboten, da der Leiter der Berufsberatungsstelle im Frühjahr 2006 in Pension geht und in diesem Zusammenhang die
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bestmöglichste Neuausrichtung der "Berufs-Amtsstellen" sowie die Nachbesetzung der frei werdenden Stelle geklärt werden soll.
Zwecks fundierter Klärung der allfälligen Zusammenführung wurde ein Vorprojekt durchgeführt. Das von der Regierung einberufene Projektteam hat einen Schlussbericht erarbeitet, der Antworten auf folgenden Fragen beinhaltet:
Überblick über die Situation in den umliegenden Kantonen;
Detaillierte Aufstellung der Liechtenstein spezifischen Vor- und Nachteile einer Zusammenführung sowie konkrete Massnahmen oder Lösungsansätze bzgl. der erarbeiteten Nachteile;
Grobdarstellung der zukünftigen organisatorischen Ausrichtung sowie der zu besetzenden Stellen;
Weiteres Vorgehen.
Der Schlussbericht wurde von der Regierung in der Sitzung vom 28. März 2006 zur Kenntnis genommen.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2006 / 187
Landtagssitzungen
23. Juni 2006
Stichwörter
Berufs­bil­dung, Berufs­be­ra­tung, G über die Zusam­men­le­gung Ämter
Berufs­bil­dungs­ge­setz, Abän­de­rung (Ämterzusammenlegung)
Sti­pen­dien­ge­setz, StipG, Abän­de­rung (Ämterzusammenlegung)
Zusam­men­le­gung Amt für Berufs­bil­dung und Berufs­be­ra­tungss­telle zu Amt für Berufs­bil­dung und Berufsberatung