Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 50
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Im Einzelnen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz über die Abän­de­rung des Gerichtsgebührengesetzes
2.Gesetz über die Abän­de­rung des Finanz­ge­setzes für das Jahr 2006
Bei­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren und des Finanzgesetzes für das Jahr 2006 aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 23. Mai 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In der Sitzung vom 20. April 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren und Abänderung des Finanzgesetzes für das Jahr 2006 (Bericht und Antrag der Regierung Nr. 25/2006) in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Die Abänderung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren wurde aufgrund der Tatsachen, dass das Gesetz über die Gerichtsgebühren letztmalig 1992 angepasst wurde und die zwischenzeitliche Teuerung mehr als 17% betragen hat, grundsätzlich begrüsst. Allerdings wurden Fragen zur Möglichkeit des Erlasses der Gerichtsgebühren in Form einer Verordnung, zur Möglichkeit der Erhöhung von Beglaubigungsgebühren für nicht im Inland lebende bzw. arbeitende Personen und zur Steigerung der Kosten für Expertengutachten vorgebracht. Weiters wurde gefragt, wie hängige Verfahren
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gehandhabt werden. Diese Punkte werden daher nachfolgend näher ausgeführt und ergänzt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2006 / 183
2006 / 182
Landtagssitzungen
23. Juni 2006
Stichwörter
Finanz­ge­setz (FinG), Abän­de­rung, Anpas­sung Gerichtsgebühren
Gerichts­ge­büh­ren­ge­setz (GGG), Abän­de­rung, Gebührenanpassung