Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren und des Finanzgesetzes für das Jahr 2006 aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 23. Mai 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu unterbreiten.
In der Sitzung vom 20. April 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren und Abänderung des Finanzgesetzes für das Jahr 2006 (Bericht und Antrag der Regierung Nr. 25/2006) in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Die Abänderung des Gesetzes über die Gerichtsgebühren wurde aufgrund der Tatsachen, dass das Gesetz über die Gerichtsgebühren letztmalig 1992 angepasst wurde und die zwischenzeitliche Teuerung mehr als 17% betragen hat, grundsätzlich begrüsst. Allerdings wurden Fragen zur Möglichkeit des Erlasses der Gerichtsgebühren in Form einer Verordnung, zur Möglichkeit der Erhöhung von Beglaubigungsgebühren für nicht im Inland lebende bzw. arbeitende Personen und zur Steigerung der Kosten für Expertengutachten vorgebracht. Weiters wurde gefragt, wie hängige Verfahren
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gehandhabt werden. Diese Punkte werden daher nachfolgend näher ausgeführt und ergänzt.