Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 52
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Grund­sätz­liche Fragen
3.Zu den ein­zelnen Artikeln
II.Antrag der Regierung
III.Über­ar­bei­tete Gesetzesvorlage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Totalrevision des Gewerbegesetzes vom  10. Dezember 1969 (GewG; LGBl. 1970 Nr. 21)  aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 23. Mai 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Gewerbegesetzes (GewG, LGBl. 1970 Nr. 21) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 23. September 2005 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Totalrevision des Gewerbegesetzes vom 10. Dezember 1969 (GewG; LGBl. 1970 Nr. 21) in erster Lesung (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 23. August 2005, Nr. 50/2005) beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.
LR-Systematik
9
93
930
LGBl-Nummern
2006 / 184
Landtagssitzungen
22. Juni 2006
Stichwörter
Gewer­be­ge­setz, Totalrevision
GewG, Totalrevision