Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 55
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Ein­lei­tung
I.Stel­lung­nahme der Regierung
1.All­ge­meines
2.Im Einzelnen
3.Ände­rungs­vor­schläge
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Gesetz betref­fend die Abän­de­rung des Gesetzes über das Halten von Hunden
2.Gesetz betref­fend die Abän­de­rung des Gesetzes über die Landes- und Gemein­des­teuern (Steuergesetz)
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz) und die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 30. Mai 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage über die Abänderung des Hunde- und Steuergesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
In seiner Sitzung vom 17. März 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz) und die Abänderung des Gesetzes über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz), Bericht und Antrag Nr. 109/2005 vom 20. Dezember 2005, in erster Lesung behandelt.
Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten. Allerdings wurden einige Fragen aufgeworfen und Änderungsvorschläge vorgebracht, denen sich die vorliegende Stellungnahme insoweit annimmt, als ihre Klärung nicht schon anlässlich der ersten Lesung erfolgt ist.
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Bereits im Rahmen der Eintretensdebatte erfolgte eine intensive Auseinandersetzung mit der Regierungsvorlage. Neben der Forderung nach Verstärkung des präventiven Ansatzes im Hundegesetz wurde dem Abänderungsvorschlag zum Steuergesetz mit dem Anreizmodell durch Befreiung von der Hundesteuer überwiegend eine Absage erteilt. Die Regierung sieht sich daher veranlasst, dies insbesondere im Wissen um die Haltung der Gemeinden in dieser Frage, im Folgenden auf eine inhaltliche Abänderung des Steuergesetzes zu verzichten. Die gegenständliche Stellungnahme behandelt deshalb die Voten zur Befreiung von der Hundesteuer nicht mehr und die Regierungsvorlage enthält nur noch die aus der Mikrochip-Kennzeichnung der Hunde resultierende Verfahrensänderung bei Steuerbezug und -kontrolle.
Die Anträge und Anregungen des Landtages führten bei der Regierungsvorlage zur Abänderung des Gesetzes über das Halten von Hunden insbesondere zu einer deutlichen Akzentuierung der präventiven Elemente, was zu verschiedenen Änderungen führte. Zudem wurde die Überarbeitung auch durch die intensiven Debatten in der benachbarten Schweiz zur selben Thematik sowie die zwischenzeitlich in Kraft getretenen bzw. erlassenen Änderungen der schweizerischen Tierseuchen- und Tierschutzverordnung beeinflusst. Ganz im Sinne der erstgenannten Zielsetzung wurde dann auch auf die Definition des "gefährlichen Hundes" verzichtet und statt dessen flankierend zu den ausgebauten präventiven Elementen der dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zur Verfügung gestellte Massnahmenkatalog erweitert und differenzierter ausgestaltet.
Bereits in der Eintretensdebatte wurden zahlreiche inhaltliche Aspekte der Vorlagen thematisiert. Auf diese wird in den Erläuterungen zu den im Zusammenhang mit den einzelnen Artikeln der Vorlage aufgeworfenen Fragen und eingebrachten Positionen näher eingegangen, soweit ihre Klärung nicht bereits im Rahmen der 1. Lesung erfolgt ist. Aus obgenannten Gründen und mit dem Ziel systematischer und redaktioneller Verbesserungen wurden auch Änderungen in der Artikelabfol-
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ge vorgenommen. Soweit dies der Fall ist, werden die im Bericht und Antrag der Regierung Nr. 109/2005 enthaltene Artikelbezeichnungen in Klammer angeführt. Rein redaktionelle Änderungen werden nicht erläutert.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2006 / 279
2006 / 277
Landtagssitzungen
22. Juni 2006
Stichwörter
Hunde, gefähr­liche, Bewilligungspflicht
Hun­de­ge­setz, Abän­de­rung (gefähr­liche Hunde, Bewil­li­gungs­pflicht, Mikrochip)
Steu­er­ge­setz, Abän­de­rung (Hundesteuer)