Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zu den anlässlich der ersten Lesung
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum aufgeworfenen Fragen
Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln und der Verordnung Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
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Vaduz, 6. Juni 2006
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum (LGBl. 1996 Nr. 113) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 18. Mai 2006 hat der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschaftsraum (siehe Bericht und Antrag der Regierung vom 18. April 2006, Nr. 31/2006) beraten. Die Vorlage wurde allgemein begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Bei dieser ersten Lesung sind einige grundsätzliche Fragen sowie Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies seitens des zuständigen Regierungsmitglieds nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.