Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft und beim Amt für Gesundheitsdienste
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Mit dieser Gesetzesvorlage wird die Grundlage für die Überführung der Abteilung Sozialversicherung vom Amt für Volkswirtschaft in das Amt für Gesundheitsdienste geschaffen. Die fachliche und inhaltliche Notwendigkeit dieser Reorganisationsmassnahme ergibt sich aus den Tätigkeiten und Aufgaben der Abteilung Sozialversicherung, aufgrund derer sich eine Überführung in sachlicher und in der Folge auch in organisatorischer Hinsicht aufdrängt.
Die Massnahme steht in direktem Zusammenhang mit der im Regierungsprogramm 2005 bis 2009 beschlossenen Inangriffnahme und schrittweisen Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform. In diesem wurde die Absicht festgehalten, die Aufgaben im Gesundheitswesen beim Amt für Gesundheitsdienste zu konzentrieren. Ebenso wird mit der Gesetzesvorlage die bereits in verschiedenen Bereichen erfolgte Reorganisation des Amtes für Volkswirtschaft, dem in den vergangenen Jahren per Gesetz immer umfangreichere Aufgaben zur Erledigung übertragen wurden, mit dem Ziel der Schaffung einer homogenen Einheit und unter Fokussierung auf die Kernaufgaben weiter vorangetrieben.
Zuständige Ressorts
Ressort Wirtschaft, Ressort Gesundheit, Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft, Amt für Gesundheitsdienste
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Vaduz, 11. Juli 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft zu unterbreiten.
Im Regierungsprogramm für die Legislaturperiode 2005-2009 hat die Regierung die Inangriffnahme und schrittweise Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform beschlossen. Die schrittweise Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform bezweckt vor allem, durch die vermehrte Delegation von Regierungsgeschäften an die Ressorts und an die Amtsstellen die Regierung zu entlasten. Nebst der Schaffung neuer Strukturen im unmittelbaren Umfeld der Regierung mit besserer Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen den einzelnen Ressorts und den Amtsstellen, wird zudem die Aufgabenerfüllung innerhalb der Verwaltungs- und Organisationseinheiten - wo sachlich notwendig - neu strukturiert bzw. neu zugeordnet. Dies bedeutet, dass aus den sich daraus ergebenden Synergieeffekten eine in der Sache optimierte Koordination und Organisation erreicht wird. Dies wiederum wird im Aussenkontakt zu vermehrter Kundenfreundlichkeit führen und das Dienstleistungsangebot insgesamt verbessern.