Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2006 / 77
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Ver­nehm­las­sung
II.Schwer­punkte der Vorlage
III.Erläu­te­rungen zur Gesetzesvorlage
Artikel 1 - Gegenstand
Artikel 2 - Über­gangs­bes­tim­mungen für die Gewerbe- und Wirtschaftskammer
Zu Abs. 1:
Zu Abs. 2:
Zu Abs. 3:
Artikel 3 - Auf­he­bung bis­he­rigen Rechts
Zu Abs. 1:
Zu Abs. 2:
Zu Abs. 3:
Artikel 4 - Inkrafttreten
IV.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
V.Per­so­nelle und finan­zi­elle sowie räum­liche und orga­ni­sa­to­ri­sche Auswirkungen
VI.Antrag der Regierung
VII.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Überführung Der Gewerbe- und Wirtschaftskammer in eine privatrechtliche Organisationsform
 
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Die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft bei der Gewerbe- und Wirtschaftskammer (GWK) bedingt nebst einer finanziellen auch eine rechtliche Neuausrichtung der bisherigen Gewerbegenossenschaft. Zu diesem Zweck werden mit der gegenständlichen Vorlage die Rechtsgrundlagen geschaffen, um die Überführung der GWK von der bisherigen Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Genossenschaft in eine privatrechtliche Rechtsform zu ermöglichen. Darüber hinaus wird mit dem neuen Gesetz Rechtssicherheit und -klarheit geschaffen, dass insbesondere auch die von der GWK und ihren Sektionen geschlossenen Gesamtarbeitsverträge und Lohnvereinbarungen weiterhin gültig sind. Die vorgeschlagene Neuregelung führt im Sinne der Deregulierung weiters zur Aufhebung bisheriger für die GWK geltenden Erlasse, nämlich des Gesetzes über die Errichtung einer Gewerbegenossenschaft, LGBl. 1936 Nr. 2, sowie des Gesetzes betreffend die Einhebung einer Umlage für Mitglieder der Gewerbegenossenschaft, LGBl. 1984 Nr. 8. Aufgehoben werden kann schliesslich auch das Gesetz betreffend die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, LGBl. 1969 Nr. 9.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 23. August 2006
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Schaffung der Rechtsgrundlagen zur Überführung der Gewerbe- und Wirtschaftskammer in eine privatrechtliche Organisationsform zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Mit Urteil des Staatgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein vom 29. November 2004 (StGH 2003/48) wurde die Pflichtmitgliedschaft in der Gewerbe- und Wirtschaftskammer (GWK) aufgehoben. Wie bereits im Bericht und Antrag Nr. 57/2005 der Regierung an den Hohen Landtag zur Ausrichtung eines Sonderbeitrages des Landes an die Gewerbe- und Wirtschaftskammer für das Fürstentum Liechtenstein (GWK) für die Jahre 2005 und 2006 ausführlich dargelegt wurde1, war und ist damit die Gewerbe- und Wirtschaftskammer gefordert, die Interessen-
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vertretung der gewerblichen Wirtschaft neu zu positionieren. Dies bedingt unter anderem auch eine rechtliche Neuausrichtung der GWK, d.h. die Überführung derselben von der bisher öffentlich-rechtlichen Gewerbegenossenschaft in eine privatrechtliche Organisationsform.



 
1Vgl. insbesondere die Ausführungen auf S. 22 ff.
 
LR-Systematik
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93
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LGBl-Nummern
2006 / 252
Landtagssitzungen
25. Oktober 2006
22. September 2006
Stichwörter
Gesetz, Schaf­fung Rechts­grund­lagen, Über­füh­rung GWK in pri­vat­recht­liche Organisationsform
Gewerbe- und Wirt­schafts­kammer, recht­liche Neuausrichtung
Gewerbe- und Wirt­schafts­kammer, Rechtsgrundlage
Gewerbe- und Wirt­schafts­kammer, Über­füh­rung in pri­vat­recht­liche Organisationsform
GWK, Über­füh­rung in pri­vat­recht­liche Organisationsform